
Info-Abend: Wie weiter bei der Erbschaftssteuer?
Das Erbschaftsteuergesetz sieht bei der Übergabe von Firmenvermögen im Erbfall verschiedene Entlastungen vor, sofern das Unternehmen von Erben fortgeführt wird. Gegen diese hatte der Bundesfinanzhof verfassungsrechtliche Bedenken, über die das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Dezember Dezember 2014 entschieden hat.
Das Erbschaftsteuergesetz sieht bei der Übergabe von Firmenvermögen im Erbfall verschiedene Entlastungen vor, sofern das Unternehmen von Erben fortgeführt wird. Gegen diese und andere Regelungen hatte der Bundesfinanzhof verfassungsrechtliche Bedenken, über die das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Dezember Dezember 2014 entschieden hat.
Bis zum 30.06.2016 gibt es nun eine Übergangsfrist, was bei vielen Unternehmen, die in dieser Phase übergeben wollen, zusätzlich zu Unsicherheiten führt.
Über die Folgen des Urteils insbesondere für Familienunternehmen informiert Rechtsanwalt Elmar Uricher im Rahmen einer Veranstaltung der Handwerkskammer Konstanz und der IHK Hochrhein-Bodensee.
Termin: 3. Februar 2015 im IHK-Gebäude Schopfheim (E.-Fr.-Gottschalkweg 1)
von 17 bis 19 Uhr
Die Veranstaltung ist für Kammermitglieder kostenlos.
Um Anmeldung wird gebeten.