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Bild 1: „Im-Beton-Kanalsystem“ – fachgerechte Verlegung von Kabeln und Leitungen im Beton (Foto: OBO Bettermann)
Aus- und Weiterbildung | Fachwissen | Installationstechnik

Aus dem Facharchiv: Lernen & Können

Typische Fehler in der Elektroinstallation

07.08.2019

Richtlinien zur Schadenverhütung besagen, dass Leitungsanlagen so geplant, ausgewählt, errichtet und betrieben werden müssen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Angelehnt an das Web-Lernmodul „Kabel und Leitungen“ [1] des GDV werden mögliche Schadenursachen sowie entsprechende Schutzmaßnahmen im Beitrag näher erläutert.

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Befestigung

Leitungen müssen mit dem richtigen Befestigungsmaterial montiert und mit passenden Abständen befestigt werden. Andernfalls sind schädigende mechanische Einwirkungen auf Leitungen nicht auszuschließen.

Befestigungsabstände. Die maximalen Abstände der einzelnen Befestigungspunkte werden nach Abschnitt 521.7 der DIN VDE 0100-520 ermittelt. Für Kabel gilt ein waagerechter Abstand zwischen Schellen des 20-fachen Kabeldurchmessers (maximal 80 cm) und ein senkrechter Abstand zwischen Schellen von maximal 1,5 m. Für Leitungen gelten die Abstände gemäß Tabelle 2.

Stabiles Tragsystem. Dies gilt insbesondere beim Bündeln mit schmalen, festgezurrten Kabelbindern oder beim Führen über Nägel. Beim Verlegen, vor allem beim Nachinstallieren von Leitungen auf vorhandene Kabelpritschen ist auf die mechanische Stabilität und ausreichende Befestigung der Traghilfen zu achten. Ist die Stabilität nicht gegeben und Leitungen rutschen ab, können auch gefährliche Zugkräfte auf elektrische Kontaktstellen entstehen (Bild 4).

Anforderungen 
an den Brandschutz

Brandabschnitt. Leitungen durchqueren Gebäude und werden durch raumabschließende Bauteile wie Wände, Decken, Dächer oder Böden geführt. Dabei darf die Feuerwiderstandsdauer dieser Bauteile nicht gemindert werden. Deswegen müssen Öffnungen für die Leitungsdurchführung normgerecht verschlossen werden. Dadurch wird außerdem die Fortleitung von Brandrauch reduziert (DIN VDE 0100-520, Abschnitt 527).

Kennzeichnung des Schotts. Schottungen müssen am Montageort mit folgenden Daten gekennzeichnet werden:

  • Bezeichnung des Schott,Feuerwiderstandsklasse,
  • DIBt-Zulassungsnummer (DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik),
  • Errichter,
  • Herstellungsjahr.

Beim Architekten oder Bauherren müssen Auskünfte zu raumabschließenden Bauteilen mit brandschutztechnischen Eigenschaften abgefragt werden, um zu wissen, wo ein brandschutztechnischer Abschluss zu installieren ist. Den Bauherren ist eine Übereinstimmungserklärung auszuhändigen. Darin gibt der Errichter des Schotts an, dass die Montage des Schotts in Übereinstimmung mit den Herstellerangaben sowie dem zugehörigen Prüfzeugnis ausgeführt wurde. Entsprechende Formulare werden von den Herstellern angeboten.

MLAR. Bei Leitungsverlegung in Flucht- und Rettungswegen sind Anforderungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinien (MLAR) verbindlich, die ggfs. mit Abweichungen in den Bundesländern als LAR gefordert wird.

Trennabstände

Näherung 
zur Blitzschutzanlage


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