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Betriebsführung: Reform der betrieblichen Altersvorsorge

Regierung plant Einschnitte bei Betriebsrenten

30.05.2017

Die Große Koalition stellte am 29. Mai 2017 den geplanten Gesetzesentwurf zur Betriebsrente vor. Betriebliche Zusatzrenten sollen für Geringverdiener attraktiver werden und Unternehmen entlasten – mit gravierenden Änderungen für Arbeitnehmer.

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Die Betriebsrente ist eine Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Rente. Sie wird über den Arbeitgeber organisiert. Die Finanzierung erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. Es gibt Fälle, bei denen die Kosten vom Arbeitgeber komplett übernommen werden und Mischformen, an denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen. Betriebsrenten werden heutzutage aber auch oft nur vom Arbeitnehmer durch einen Gehaltsverzicht in Form der Entgeltumwandlung finanziert.

Kurzgefasst: Der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Bruttolohns in eine Rentenversicherung um.

Anders als bei einer privaten Altersvorsorge zahlt nicht der Arbeitnehmer seine Beiträge ein, sondern sein Arbeitgeber, der auch über die Art der Anlage entscheiden kann. Die Beiträge können intern angelegt oder extern in einen Pensionsfonds eingezahlt werden. Der Arbeitnehmer spart Steuern und Sozialabgaben, da die Beiträge nicht aus dem bereits versteuerten Netto-Einkommen aufgebracht werden.

Fünf Typen der Betriebsrente

In der Privatwirtschaft gibt es fünf verschiedene Typen der Betriebsrente, sogenannte Durchführungswege.

  1. Direktzusage:Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer beim Eintritt in den Ruhestand eine Betriebsrente zu. Das Unternehmen agiert als Versorgungsträger. Es gibt keine weiteren Zwischeninstitutionen.

  2. Direktversicherung (DV): Das Unternehmen schließt für seine Angestellten eine   Lebensversicherung ab. Bezugsberechtigt beim Renteneintritt ist der Arbeitnehmer selbst. Im Falle seines vorzeitigen Ablebens steht den Hinterbliebenen das Geld zu.

  3. Pensionskassen (PK): Selbstständige Versicherungsunternehmen, die dazu  verpflichtet sind, das Geld anzulegen und dem Vertragsnehmer bei Eintritt in den Ruhestand einen rechtlichen Anspruch auf die Versorgung zu garantieren.

  4. Pensionsfonds (PF): Rechtlich selbstständig agierende Einrichtungen, die 2002 eingeführt wurden. Im Auftrag des Betriebes führen sie die gesamte Abwicklung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge durch.
  5. Unterstützungskasse: Der Betrieb erbringt die Leistung nicht selbst. Dieser Typ der Betriebsrente ist eine mittelbare Form der Vorsorge. Als Mittler ist als eigenständige Einrichtung die Unterstützungskasse zwischengeschaltet.


Im konkreten Fall müssen bei der individuellen Wahl der betrieblichen Altersvorsorge verschiedene Faktoren wie Betriebsgröße, Mitarbeiteranzahl und Firmenstruktur in Betracht gezogen werden.


Lesen Sie auch den Fachbeitrag "Noch haften Arbeitgeber für ihre Zusagen an Mitarbeiter" von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm (ep Elektropraktiker 3/2017)

Für Fragen zum Thema Betriebsrenten stehen Ihnen unsere Experten am 27. Juni 2017 von 9 bis 21 Uhr zur Verfügung:
Dr. Johannes Fiala: Tel. 089-179 09 00 (www.fiala.de)
Hanns-Herrmann Lüschen: Tel. 0441- 683 58 11 oder 0160-533 49 27 (www.vers-berater.de)

Auf der Website www.vers-berater.de finden Sie weitere Informationen zu den Formen sowie den Vor- und Nachteilen der betrieblichen Altersvorsorge.


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Autor
Name: Aldina Hasanovic