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Betriebliche Altersvorsorge

ep12/2002, 1 Seite

Die betriebliche Altersversorgung hat bislang in Deutschland keinen großen Stellenwert. Nur etwa fünf Prozent der bisherigen Renteneinkommen stammen aus diesem Versorgungszweig. Das soll und wird sich ändern. Firmenrenten bekommen einen deutlichen Beliebtheitsschub.


Der Grund für diesen Wandel: Seit Jahresbeginn hat jeder Arbeitnehmer im Rahmen der so genannten Riester-Rente das Recht, von seinem Lohn jährlich bis zu 2.160 Euro (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung) in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen, die staatlich gefördert wird. „Alle Firmenchefs“, so Norbert Kox, Vorstandsvorsitzender der Postbank Versicherung, „müssen somit ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten.“ Die Arbeitgeber können dabei selbst entscheiden, welche Form der Firmenrente sie in ihrem Betrieb offerieren. Bei den Vorsorgeprodukten stehen Pensionskassen und Pensionsfonds zur Auswahl. Für die Riester-Förderung kommt zusätzlich noch die Direktversicherung in Frage. Bei der Entscheidung für eine betriebliche Altersversorgung sollten Firmenchefs allerdings auf die Servicestärke des Anbieters achten. Information und Beratung der Mitarbeiter, Entlastung der Personalabteilung im administrativen Bereich sowie entsprechende Technikanbindung sollten in diesem Zusammenhang gewährleistet sein. Ein optimaler Mitarbeiter-Service kann weiterhin zu einer zusätzlichen Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen führen. Pensionsfonds Diese neue Form der betrieblichen Altersversorgung ist im Vergleich zur Pensionskasse und zur riestergeförderten Direktversicherung freier in der Kapitalanlage, da laut der Anlagevorschriften ein höherer Aktienanteil erlaubt ist. Pensionsfonds können deshalb langfristig deutlich höhere Renditen bringen. Das Risiko hält sich dennoch in Grenzen. Denn auch bei Pensionsfonds ist garantiert, dass die Sparer im Rentenalter zumindest ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Der Pensionsfonds als neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ist trotz seiner begrifflichen Ähnlichkeit nicht mit einem Investmentfonds gleichzusetzen. Er gilt daher als sichere Variante der Altersversorgung und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Eine Broschüre zum Thema Pensionsfonds kann im Internet unter www.postbank.de heruntergeladen werden. Pensionskasse Eine Pensionskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, der der Arbeitgeber beitritt. Als Fördermöglichkeiten gibt es die Zulagenförderung für die Riester-Rente sowie die sogenannte Entgeltumwandlung, bei der die Beiträge aus dem Lohn des Arbeitnehmers gezahlt werden. Beiträge bis zu einer Höhe von 2160 Euro bleiben jährlich steuer- und bis 2008 auch sozialversicherungsfrei. Direktversicherung Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenpolice zugunsten der Mitarbeiter ab. Für die Direktversicherung nach Riester kann nur die Zulagenförderung und nicht die Möglichkeit der Entgeltumwandlung in Anspruch genommen werden. Falls der Arbeitgeber weder einen Pensionsfonds noch eine Pensionskasse anbieten will, kommt auch eine Direktversicherung in Frage. Hierbei werden die Beiträge aus dem Nettogehalt direkt vom Arbeitgeber an den Versicherer abgeführt. Dies lohnt sich eher für Arbeitnehmer mit relativ geringem Einkommen. Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 12 985 Betriebliche Altersvorsorge Die betriebliche Altersversorgung hat bislang in Deutschland keinen großen Stellenwert. Nur etwa fünf Prozent der bisherigen Renteneinkommen stammen aus diesem Versorgungszweig. Das soll und wird sich ändern. Firmenrenten bekommen einen deutlichen Beliebtheitsschub. Mögliche Formen der betrieblichen Altersversorgung, die eine Förderung nach staatlichen Vorgaben gestatten Quelle: Postbank

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