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Betriebsführung und -Ausstattung | Betriebsführung | Finanzen/Steuern

Günstigere Betriebsrenten ohne Betriebsrentengesetz

Wie Arbeitgeber sich vom Zwangskorsett des BetrAVG befreien
ep10/2021, 3 Seiten

Wer als Arbeitgeber Betriebsrenten gestalten möchte, schaut in das Betriebsrentengesetz, genauer das Betriebliche Altersversorgungsgesetz (BetrAVG). Doch eine Betriebsrente nach dem BetrAVG zu gestalten, passt meist weder zu den Arbeitgeberbedürfnissen noch für Arbeitnehmer. Gesetzesänderungen auch infolge EU-Recht und Rechtsprechung machen das BetrAVG zudem unberechenbar. Wirkliche Freiheit für eine Gestaltung nach eigenen Wünschen gewinnt, wer das BetrAVG als unnötige Belastung und Einschränkung über Bord wirft. Dazu bedarf es erstaunlich wenig – bewirkt indes aber viel.


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Autoren
  • J. Fiala
  • P. Schramm
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