
Pensionskassen
Hat die betriebliche Altersvorsorge noch Zukunft?
Wenn Arbeitgeber für Kürzungen von Pensionskassen haften – wie Berater, Vermittler und Pensionskasse rechtzeitig in Regress genommen werden.
Brandaktuelle Studie zu Problemen der Pensionskassen
Hans-Hermann Lüschen, Gesellschafter & Geschäftsführer der VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH, beauftragte eine brandaktuelle Studie: Pensionskassen unter Handlungsdruck (hier als PDF zum Download)
In einem eigenen Beitrag beziehen sich die Experten Dr. Fiala und Dipl.-Math. Schramm auf die Studie von Hans-Herrman Lüschen:
"Eine Tageszeitung aus Süddeutschland führt ihre Leser mit dem Titel 'Erste Pensionskasse senkt Betriebsrenten' in die Irre. Denn weder werden die Betriebsrenten gesenkt, wenn die Pensionskasse ihre Leistungen kürzt, noch handelt es sich um die erste Pensionskasse, bei der Renten und Anwartschaften gesenkt wurden.
Durch Urteil vom 19.06.2012 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG, AZ. 3 AZR 408/10) entschieden, dass der Arbeitgeber bei Leistungsherabsetzung für die Differenz einstehen muss, also haftet.