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(Symbolbild: berggeist007 / pixelio.de)
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Normen und Vorschriften

Planungsgrundlagen: DIN 18012 2018-04

19.10.2018

Diese Norm gilt für die Planung und Errichtung von Anschlusseinrichtungen der Versorgungssparten Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Kommunikation für Wohn- und Nichtwohngebäude.

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DIN 18012 2018-04

Anschlusseinrichtungen für Gebäude – Allgemeine Planungsgrundlagen


Erläutert sind Festlegungen zu den baulichen und technischen Voraussetzungen für deren Errichtung. Bei der Strom- und Gasversorgung wird der Begriff „Netzanschluss“ verwendet. In der Trinkwasser-, Fernwärme- und Kommunikationsversorgung ist der Begriff „Hausanschluss“ gewählt worden.

Die Unterbringung aller Anschlusseinrichtungen ist auf der Grundlage dieser Norm und in Abstimmung mit den Netzbetreibern oder Versorgungsunternehmen zu planen, sodass alle Anschlusseinrichtungen und die dort vorgesehenen Betriebseinrichtungen vorschriftsgemäß entsprechend den einschlägigen technischen Regeln installiert, betrieben und instandgehalten werden können.

Netz- und Hausanschlüsse werden grundsätzlich so durch den Netzbetreiber geplant und errichtet, dass erdverlegte Anschlussleitungen auf dem kürzesten Weg vom Verknüpfungspunkt des Versorgungsnetzes zu den Anschlusseinrichtungen in das Gebäude geführt werden können.

Betriebseinrichtungen für die Mess-, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen sind gemeinsam mit den Anschlusseinrichtungen anzuordnen. Erdverlegte Anschlussleitungen dürfen grundsätzlich nicht überbaut werden. Müssen in Ausnahmefällen Anschlussleitungen unter Gebäudeteilen oder durch Hohlräume geführt werden, sind diese in einem geeigneten Schutzrohr zu verlegen. Dieser Fall tritt z. B. bei nicht unterkellerten Gebäuden, Wintergärten oder Garagen ein.


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