Normen und Vorschriften
DIN EN 60079-7; 2016-08 (VDE 0170-6): Ex-Geräteschutz
Die Norm beschreibt Anforderungen für den Entwurf und den Bau von elektrischen Anlagen in gasexplosionsgefährdeten Bereichen, speziell für die Kennzeichnung und Prüfung elektrischer Geräte und Ex-Bauteile in der Zündschutzart erhöhte Sicherheit „e“.
Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 7: Geräteschutz durch erhöhte Sicherheit „e“
Elektrische Geräte und Ex-Bauteile der Zündschutzart erhöhte Sicherheit „e“ zählen entweder zum Schutzniveau „eb“ oder zum Schutzniveau „ec“. Das Schutzniveau „eb“ gilt für Geräte oder Ex-Bauteile, inklusive deren Verbindungen, Leiter, Wicklungen, Lampen und Batterien. Das Schutzniveau „ec“ gilt für Geräte oder Ex-Bauteile, inklusive deren Verbindungen, Leiter, Wicklungen, Lampen und Batterien einschließlich der Halbleiter oder Elektrolytkondensatoren.
Die erhöhte Zündschutzart „e“ beschreibt zusätzliche Maßnahmen für einen erhöhten Grad an Sicherheit gegen das Auftreten von unzulässig hohen Temperaturen und das Entstehen von Funken oder Lichtbögen an elektrischen Betriebsmitteln. Das Schutzniveau ist eine Unterteilung einer Zündschutzart, die in Beziehung zum Geräteschutzniveau steht. Hierdurch ist die Wahrscheinlichkeit differenziert, bei der ein Gerät zu einer Zündquelle wird.
Die elektrischen Verbindungen werden entsprechend der Anforderungen in feldseitige und werkseitige Verbindungen sowie in unlösbare und wiederanschließbare Ausführungen unterteilt. Anschlüsse für die äußere Erdung und den Potentialausgleich müssen den Anforderungen für die feldseitige Verdrahtung entsprechen.
Anschlussklemmen für feldseitige Zuleitungen sind so zu bemessen, dass sie den zuverlässigen Anschluss der Leiter sicherstellen. Deren Querschnitt ist mindestens so groß zu wählen, wie es der Bemessungsstrom des elektrischen Geräts erfordert. Die Verbindungen müssen dabei gut zugänglich sein. Werkseitige Verbindungen werden an einer bestimmten Stelle fest angebracht oder sie sind mit Vorrichtungen zu versehen, mit denen die Anforderungen an die Kriech- und Luftstrecken nach dieser Norm erfüllt werden.
Jede Bauart ist mit einem ausreichenden Kontaktdruck zu gestalten. Dabei dürfen Leiter nicht beschädigt werden. Die Klemme muss gegen Selbstlockern im Betrieb geschützt sein. Die Zuleitungen dürfen sich während des Klemmvorganges oder nach dem Einführen nicht aus der vorgesehenen Position lösen können. Die Dauerwärmebeständigkeit der Isolierstoffe muss für das Schutzniveau „eb“ mindestens 20 K über der höchsten Betriebstemperatur, aber mindestens 80 °C betragen, für das Schutzniveau „ec“ mindestens gleich der höchsten Betriebstemperatur. Die Dauer der Wärmebeständigkeit für die Werkstoffe gilt nicht für auf Leiterplatten montierte Komponenten.