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(Symbolbild: Thomas Söllner/stock.adobe.com)
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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Monteur wollte nur beim Ausfahren des Schaltwagens helfen

16.07.2018

Auf der Baustelle an einer Straßenkreuzung sollten die Fachkräfte neue Mittelspannungskabel verlegen. Mehrere Fehler führten zu einem Lichtbogen und zu einer Körperdurchströmung bei einem Monteur.

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Arbeitsauftrag: Wegen umfangreicher Bauarbeiten im Kreuzungsbereich einer Straße musste der Netzbetreiber neue Mittelspannungskabel verlegen. Für das eingeteilte Monteursteam des Netzbetreibers bestand am Unfalltag die Aufgabe, an einer Schaltzelle der Ortsnetzstation das alte Kabel abzuklemmen und das neue aufzulegen.

Das alte Kabel war eine Stichleitung und bereits freigeschaltet. Der zugehörige Schalter war also betätigt und der Erdungsschalter eingelegt. Es sollte jetzt noch der Schalter aus der Schaltzelle herausgefahren werden, um an der Arbeitsstelle mit genügend Bewegungsfreiheit arbeiten zu können. Die Baustelle war noch nicht vom Anlagenverantwortlichen an den Arbeitsverantwortlichen übergeben worden, somit bestand noch keine „Erlaubnis zur Arbeit“.

Unfallhergang: Das Herausfahren des Schalters hatte sich schon am Vortag an einer anderen Schaltzelle dieser Station als sehr schwierig erwiesen. Ein Monteur war deshalb noch damit beschäftigt, den Schaltwagen herauszuziehen. Ein weiterer Kollege war bereits in den darunter liegenden Keller (Bild 1) gestiegen, um dort nur vorbereitende Arbeiten auszuführen. Vermutlich wollte er dem oben befindlichen Kollegen helfen, den Schalter aus der Zelle herauszufahren. Er stieg auf eine Alu-Stehleiter unterhalb der Zelle und versuchte, von unten den Schalter mit herauszuschieben. Dabei muss er mit seinem Kopf in die Nähe des Sammelschienenabganges gekommen sein. Dadurch wurde ein Lichtbogen gezündet. Der Monteur erlitt eine Körperdurchströmung vom Kopf über den Körper zum rechten Oberschenkel, den er an der Aluminiumleiter angelehnt hatte. Durch den Lichtbogen und durch die Körperdurchströmung ist er von der Stehleiter gefallen und hat damit den Stromfluss unterbrochen. Die Kollegen hörten einen Aufschrei und nahmen sofort die Erste Hilfe-Maßnahmen für ihren Kollegen auf.

Unfallanalyse: Die Untersuchung ergab, dass die normalerweise vorhandene isolierende Trennplatte noch nicht eingeschoben gewesen war. Diese hätte bereits direkt nach dem Schalten und vor dem Herausfahren des Schaltwagens eingeschoben werden sollen.

Bei der Unfalluntersuchung wurde deutlich, dass die Trennplatte nur sehr schwierig in die Führung zu positionieren war, da die Führungsschienen nur schwer erkennbar waren. Die Monteure verzichteten vermutlich deshalb auf das Einschieben direkt nach dem Schalten. Hinzu kam, dass in der Arbeitsanweisung der zuvor beschriebene Ablauf nicht explizit formuliert war. Es sollte nochmals darauf hingewiesen werden, dass isolierende Trennplatten nicht zum Schutz gegen zufällige Berührung dimensioniert sind. Sie sind letztlich nur zum Schutz gegen Wiedereinschalten ausgelegt. Jedoch hätte sie in dieser konkreten Situation möglicherweise den Unfall verhindern können. Hauptursache ist aber die Aufnahme der Arbeit ohne Erlaubnis (§ 6 (2) der DGUV Vorschrift 3 sowie VDE 0105-100) und damit das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile (§ 7 der DGUV Vorschrift 3).


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