Aus dem Unfallgeschehen - Absturz in einer Schaltzelle
ep8/2006, 1 Seite
Bestmarke - Unfallquote so niedrig wie nie Der rückläufige Trend bei den Arbeits- und Wegeunfällen in den rund 98000 Mitgliedsbetrieben der BGFE hat sich auch im Jahr 2005 fortgesetzt. Bei den Unfällen innerhalb der Betriebe sank die Unfallquote pro 1000 Versicherte mit 15,54 auf eine neue Bestmarke (Vergleich 2004: noch 16,64) - dank der erfolgreichen Präventionsarbeit der Berufsgenossenschaft (BG) und ihrer Mitgliedsbetriebe. Weiteres zur Unfallstatistik 2005: · insgesamt 33292 meldepflichtige Arbeitsunfälle, d. h. Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen (2004: 35765) · davon 1162 Unfälle auf Dienstwegen (2004: 1301) und · 8661 Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit (2004: 8694). Asbestbedingte Erkrankungen mit meisten Todesfällen Die Zahl der tödlichen Unfälle blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Durch Arbeitsunfälle starben 29 Versicherte, davon 7 durch Stromeinwirkung. 48 erlitten tödliche Unfälle im Straßenverkehr, davon 10 auf Dienstwegen. Weitere 172 Beschäftigte starben im Jahr 2005 an den Folgen einer Berufskrankheit - 7 Personen mehr als im Vorjahr. Als Todesursache wurden überwiegend Asbesteinwirkungen festgestellt. Für Asbesterkrankungen gilt: die Ursachen für die heutigen Krankheitsbilder liegen Jahre, in der Regel Jahrzehnte, zurück. Entschädigung von Unfällen und Berufskrankheiten Für die Rehabilitation und die Entschädigung der Versicherten gab die BGFE im Jahr 2005 insgesamt 483,65 Mio. Euro aus. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Kosten um 0,16 %. Dass der Rückgang nicht stärker ausfällt, liegt an den steigenden Ausgaben für die asbestbedingten Erkrankungen. Die Kosten für Berufskrankheiten betrugen rund 92,5 Mio. und damit 3,6 % mehr als im Vorjahr. Die Qualität der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung und der Rehabilitation wird durch die Maßnahmen der Gesundheitsreform nicht beeinträchtigt. Die medizinische Versorgung erfolgt weiterhin ohne Zuzahlungen der Verletzten. Nur bei der Versorgung mit einigen Hilfsmitteln gelten nun auch für BG-Patienten Festbeträge (z. B. bei Hörgeräten). Die BGFE arbeitet weiterhin nach der Maxime: Nur das beste Heilergebnis spart langfristige Unfallkosten. Neue Rechtssprechung zum Betriebssport In einer aktuellen Entscheidung zum Umfang des Versicherungsschutzes beim Betriebssport hat das Bundessozialgericht (BSG) seine bisherige Rechtsprechung geändert und die Kriterien für das Vorliegen versicherten Betriebssports näher präzisiert. Nach dem neuen Urteil stehen Freizeitveranstaltungen, sofern es sich nicht um betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen handelt, sowie außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden stattfindende Wettkämpfe mit anderen Betriebssportgemeinschaften nicht mehr unter Versicherungsschutz. Die frühere Ausdehnung des Versicherungsschutzes beim Betriebssport auf gelegentliche Wettkämpfe (bis zu vier Spiele pro Jahr) fällt damit weg. Seminarreihe „Mensch und Arbeit“ mit INQA Seit einigen Jahren läuft die Seminarreihe „Mensch und Arbeit“ erfolgreich in der Schulungsstätte Linowsee. Diese Seminare sind nun Bestandteil der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ - INQA und dürfen das INQA-Logo tragen. INQA ist ein bundesweites Netzwerk mit dem Ziel, zukunftsweisende Vorhaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu fördern. Die Bundesregierung hat INQA als beispielhaftes Projekt hervorgehoben. Online werden unter www.inqa.de verschiedene Praxistipps und erfolgreiche Modelle vorgestellt. In der Seminarreihe werden die „weichen“ Faktoren des Arbeits- und Gesundheitsschutzes praxisbetont und übungsintensiv vermittelt. Dazu gehören Themen wie Stressbewältigung, Sprache als Werkzeug, Gefahrenwahrnehmung, Unternehmenskultur, Wiedereingliederungsmanagement oder Changemanagement. Das den Kursen zu Grunde liegende Arbeitsmodell „3K-Kompetent im kleinen Kreis“ wendet sich an die unmittelbar Beteiligten: Z. B. den Mitarbeiter mit seinem Problem, den Vorgesetzten, SiFa, SiBe, Betriebsarzt, Betriebsratsmitglied oder andere Vertrauenspersonen als Helfer und prozessbegleitende Dritte. Gearbeitet wird in diesen Seminaren mit den Techniken der neuro-linguistischen Prozessarbeit (NLP), einer seit den 70er Jahren fortentwickelten Methodensammlung aus Bereichen wie Psychologie, Psychotherapie, Management, Pädagogik, Sprachwissenschaften. Detaillierte Informationen: im Internet unter www.linowsee.de. Anmeldungen: über die BGFE-Seminardatenbank unter www.bgfe.de/seminare. Tipps zur Mitgliedschaft Wenn sich die Anschrift des Unternehmens oder einer Betriebsstätte ändert, ist es wichtig, auch die BG darüber zu informieren, um unnötige Recherchen über Gewerbemeldestellen oder sonstige Behörden zu vermeiden. Bei einem Wechsel des Unternehmers sind der bisherige Unternehmer und sein Nachfolger bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Wechsel der BG angezeigt wurde, zur Zahlung der Beiträge als Gesamtschuldner verpflichtet. Deshalb ist ein Inhaberwechsel so früh wie möglich anzuzeigen: per E-Mail: ba@bgfe.de oder Fax: 0221 3778-5890, Online: www.bgfe.de Mitgliedschaft/Beitrag. Aus dem Unfallgeschehen Absturz in einer Schaltzelle Arbeitsauftrag. Drei Monteure eines Netzbetriebes waren damit beauftragt worden, in einer Mittelspannungsstation zusätzliche Trennwände einzubauen. Zum Maßnehmen für die Trennwände musste ein Monteur in den oberen Bereich der Sammelschienensysteme. Ein anderer Kollege hielt eine für den Aufstieg genutzte Stehleiter. Das Sammelschienensystem SS1 oberhalb der Schaltzellen war für die Arbeiten freigeschaltet worden. Auf der Schalterunterseite stand jeweils noch Spannung an, deshalb wurden die Schalter mit isolierenden Schutzplatten abgedeckt. Unfallhergang. Zum Ausmessen der dritten Schaltzelle stieg ein Elektromonteur auf die Stehleiter (Bild ), die sich noch vor der Schaltzelle 2 befand. Sein Kollege sicherte die Leiter von unten. Von der Stehleiter kletterte der Monteur dann hinüber zu dem Sammelschienensystem SS1. Von seinem Kollegen unbeobachtet, hat er dann den Halt verloren und ist auf den Stationsboden gestürzt (Bild ). Durch die Kollegen wurde sofort die Netzleitstelle über den Absturzunfall benachrichtigt. Bei der Erste-Hilfe-Leistung stellten sie fest, dass der Verletzte Schmauchspuren an einem Knie aufwies. Erst jetzt wurde den Kollegen klar, dass es sich um einen Stromunfall handelte. Sie informierten darüber sofort die Netzleitstelle. Unfallanalyse. Der Monteur hatte auf den Sammelschienen keinen geeigneten Standort und ist dadurch wahrscheinlich abgerutscht. Beim Sturz muss er dann gegen die isolierende Schutzplatte gefallen sein, die den Schalter eigentlich nur gegen zufälliges Berühren schützen soll. Wie sich nachträglich herausstellte, ist durch den Stoß die Verankerung der Schutzplatte gerissen. Infolge dessen lag der Schalter frei und der Verletzte geriet im weiteren Verlauf des Sturzes mit seinem Knie in die Nähe des Schaltermessers. Es kam zu einer Körperdurchströmung. Diesen Unfallverlauf bestätigen sowohl Schmauchspuren an dem Schaltermesser als auch eine Strommarke am Bein. Ausgelöst wurde der Unfall durch eine für diese Arbeiten unzulässige Leiter. Denn nach § 24 (2) der BGV D36 „Leitern und Tritte“ gilt: „Versicherte dürfen von Stehleitern aus nicht auf Bühnen und andere hochgelegene Arbeitsplätze oder Einrichtungen übersteigen.“ J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 8 623 BETRIEBSFÜHRUNG Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. ARBEITSSICHERHEIT Zum Übersteigen unzulässige Stehleiter Schaltzelle, von der der Monteur abstürzte ep0806-622-628 20.07.2006 11:35 Uhr Seite 623
Autor
- J. Jühling
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