Aus dem Unfallgeschehen - Azubi ging von freigeschalteter Abzweigdose aus
ep2/2005, 1 Seite
Stress am Arbeitsplatz auf dem Vormarsch Die BG'en begrüßen die jüngste gemeinsame Vereinbarung der europäischen Dachverbände von Arbeitgebern sowie Gewerkschaften zum Thema Stress am Arbeitsplatz. Sie enthält gemeinsame Empfehlungen, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern. Durch die freiwillige Übereinkunft könnte sich eine EU-Richtlinie erübrigen. Nach Einschätzung von Experten hat das Ausmaß psychischer Belastungen am Arbeitsplatz in den letzten Jahren zugenommen. Dies belegen auch die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage, die vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen unter Fachleuten wie Arbeitsmedizinern, Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften durchgeführt wurde. Als Merkmale, die zu psychischen Fehlbelastungen werden können, wurden von den Befragten am häufigsten „Zeitdruck“, „schlechtes Führungsverhalten“ sowie „Arbeitsplatzunsicherheit“ wie z. B. drohender Arbeitsplatzverlust und befristete Arbeitsverhältnisse genannt. Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer des HVBG, dazu: „Wir beschäftigen uns in unserer täglichen Arbeit, aber auch in Forschungsprojekten intensiv mit beiden Aspekten der Belastung am Arbeitsplatz - also sowohl den physischen als auch den psychischen. Dies ist unerlässlich, um auf die veränderten Anforderungen zu reagieren.“ Das Thema „arbeitsbedingte psychische Belastungen“ spielt entsprechend im Rahmen der Präventionsarbeit der BG'en eine zunehmend wichtige Rolle. Der Fachausschuss „Einwirkungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren“ (Sachgebiet Psychische Fehlbelastungen und Stress) hat einen Leitfaden für BG-liche Präventionskräfte vor Ort erarbeitet, der unter anderem dabei hilft, psychische Fehlbelastungen an Arbeitsplätzen besser zu erkennen. Zusätzlich werden Qualifizierungsmaßnahmen für diesen Bereich entwickelt. Aktuell bearbeiten die Forschungsinstitute des HVBG gemeinsam mit einzelnen BG'en Projekte zu Themen wie Notfallpsychologie bei posttraumatischem Stress, Mobbing, Gewalt am Arbeitsplatz oder Stressbewältigung zum Beispiel bei Straßenbahn- und Busfahrern. Darüber hinaus wirken sie bei der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) mit, die sich ebenfalls intensiv mit der Problematik „Stress am Arbeitsplatz“ beschäftigt. Aus der Rechtssprechung Kein Versicherungsschutz beim Abholen einer Betreuungsperson Arbeitnehmer sind am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Eltern ihre Kinder vor und nach der Arbeit zur Betreuung bringen und abholen. Voraussetzungen: Die Eltern sind wegen ihrer Berufstätigkeit verhindert, das Kind selbst zu betreuen, und der Weg wird mit dem Weg von und zur Arbeitsstätte verbunden. Gemäß einer Entscheidung des Bundessozialgerichts besteht der Versicherungsschutz jedoch nicht, wenn die Betreuungsperson für das Kind abgeholt wird. Der konkrete Fall: Der Kläger und seine Frau konnten wegen ihrer Berufstätigkeit ihre drei kleinen Kinder nicht selbst betreuen. Der Kläger fuhr vor der Arbeit zur Schwiegermutter, um sie für die Betreuung abzuholen. Auf dem Rückweg erlitten sie einen Unfall, bei dem die Schwiegermutter ums Leben kam und der Kläger schwer verletzt wurde. Das Bundessozialgericht stellte fest, dass kein versicherter Wegeunfall vorliegt, da sich der Kläger nicht auf dem versicherten Weg, sondern auf einem Um- bzw. Abweg befand. Ein solcher Um- bzw. Abweg wäre nur dann versichert, wenn die Kinder zur Betreuung in fremde Obhut gebracht werden. Hier jedoch wurde eine Angehörige zu den Kindern gefahren. Eine Betreuungsperson ist in der Lage, sich sicher allein im Straßenverkehr zu bewegen. Sie ist nicht besonders beaufsichtigungsbedürftig und genießt keinen erweiterten Unfallversicherungsschutz. Jugendkongress in Berlin 2004 Vom 7. bis zum 9. September 2004 fand der erste Jugendkongress für Berufsschüler/innen in Berlin statt. Auf Einladung der gesetzlichen Unfallversicherung beteiligten sich 16 junge Menschen aus verschiedenen Bundesländern an einem Workshop, um Statements zu ihrer Berufsausbildung in Schule und Betrieb zu erarbeiten. Die Ergebnisse wurden an Marion Caspers-Merk, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, und an die Bundestagsabgeordnete Petra Selg übergeben und gemeinsam diskutiert. Unter dem Motto „Jugend für Sicherheit - Sicherheit für die Jugend“ forderten die Jugendlichen Unterstützung und Förderung der Ausbildung, der Ausbilder und Vorbilder. Sie erläuterten ihre Situation in der Arbeitswelt und demonstrierten in den unterschiedlichen Berufsfeldern ihre Kompetenz im Arbeitsschutz. Bereits im Vorfeld hatten sie sich durch die Gestaltung kreativer Piktogramme im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbes der gesetzlichen Unfallversicherung ausgezeichnet. Den jungen Berufseinsteigern wurde für ihr Engagement und ihre Kreativität großes Lob erteilt. Dieses ging auch an die gesetzliche Unfallversicherung, die mit ihrem Sicherheitswettbewerb alle Berufssparten in den berufsbildenden Schulen anspricht und mit Unterrichtsmedien versorgt. Mit „Jugend will sich-er-leben“ unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung die jungen Menschen und die Lehrer in den berufsbildenden Schulen. Seit über 30 Jahren verfolgt sie das Ziel, die Berufseinsteiger sicher und gesund durch ihr Leben zu begleiten Aus dem Unfallgeschehen Azubi ging von freigeschalteter Abzweigdose aus Arbeitsauftrag. In einem größeren Gebäude sollte die gesamte elektrische Installation rekonstruiert und erweitert werden. Die anfallenden Arbeiten wurden eigenständig von den Mitarbeitern einer Installationsfirma ausgeführt. Seitens des Arbeitsverantwortlichen erfolgte auf der Baustelle eine tägliche Einteilung der Arbeitsaufgaben. Unter den Mitarbeitern befand sich auch ein Auszubildender im dritten Lehrjahr, der zusammen mit dem Arbeitsverantwortlichen und unter dessen Aufsicht arbeitete. Der Auszubildende erhielt am Unfalltag vor Beginn der Arbeiten eine besondere Unterweisung bezüglich der fünf Sicherheitsregeln und des Verbots von Arbeiten unter Spannung (Bild ). Unfallhergang. Am Unfalltag begann der Auszubildende mit Montagearbeiten an einer Abzweigdose, bei der er glaubte, dass sie freigeschaltet worden war. Bereits kurze Zeit nach Arbeitsaufnahme erlitt er an dieser Dose einen elektrischen Schlag. Der Verunfallte konnte nach Vorstellung beim Arzt am nächsten Tag seine Arbeiten fortsetzen. Unfallursache. Der Auszubildende hatte trotz Unterweisung an der Arbeitsstelle nicht die fünf Sicherheitsregeln durchgeführt. Dadurch konnte er auch nicht erkennen, dass keine Spannungsfreiheit hergestellt worden war (§6 (1) BGV A3 ehemals VBG 4). Der Arbeitsverantwortliche hatte sich auf das ordnungsgemäße Handeln des Auszubildenden verlassen und selbst keine Kontrolle des spannungsfreien Zustandes vorgenommen. Insofern trägt auch der Arbeitsverantwortliche eine Mitschuld. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 2 95 BETRIEBSFÜHRUNG ARBEITSSICHERHEIT Bei unübersichtlichen Anlagen ist die konsequente Ausführung der fünf Sicherheitsregeln besonders wichtig Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit.
Autor
- J. Jühling
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