Elektrotechnik
Unfallauswertung - Installation eines Außenfühlers
ep1/2000, 1 Seite
Arbeitssicherheit Schulungstätigkeit Die Schulungsstätte Linowsee bietet folgende neue bzw. überarbeitete Kurse an. Kooperation mit Fremdfirmen Der Kurs D 6.12 L „Kooperation mit Fremdfirmen“ behandelt die Zusammenarbeit als oder mit Subunternehmern, mit Leiharbeitnehmern, in Arbeitsgemeinschaften und bei Zulieferintegration. Er stellt die Spielarten des Outsourcing vor und zeigt Grenzen und Risiken. Der Versicherungsschutz bei der Zusammenarbeit und das Haftungsprivileg der Gesetzlichen Unfallversicherung werden ebenso behandelt wie der Einsatz von Koordinatoren, Rechtsfragen, Kommunikation (Einweisen von Fremdfirmen) sowie technische und organisatorische Aspekte der Arbeitssicherheit bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Der Kurs ist ausgerichtet auf betroffene Führungskräfte aller Branchen und Aufgabenbereiche (wie Bauleitung). Das Vier-Tage-Seminar geht von Montag, dem 3. 4., bis Donnerstag, dem 6. 4. 2000, um eine anschließende Teilnahme an dem neuen Kurs D 6.13 L „Arbeitnehmer und Arbeitnehmerähnliche, Selbständige und Scheinselbständige“ zu ermöglichen. Beide Kurse ergänzen sich. Interessenten können sich sowohl für den Kurs D 6.12 L oder D 6.13 L allein als auch für beide zusammen anmelden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerähnliche, Selbständige und Scheinselbständige Die neuen gesetzlichen Regelungen zum sozialen Schutz besonderer Erwerbspersonen haben zu Unsicherheiten bei der praktischen Handhabung geführt. Der neue Kurs D 6.13 L behandelt unter dem besonderen Blickwinkel des Versicherungsschutzes in der Gesetzlichen Unfallversicherung den Kreis der gesetzlich versicherten Personen. Die einschlägigen sozialrechtlichen Bestimmungen und die Praxis der KV werden dabei berücksichtigt. Weiterhin wird der Versicherungsschutz von Personen, die „wie Arbeitnehmer tätig“ werden, erörtert. Die Thematik ist von besonderem Interesse für Einpersonenfirmen, Subunternehmer und bei der Kooperation mit Fremdfirmen. Der Erfahrungsaustausch untereinander wird bei dieser Veranstaltung einen hohen Stellenwert haben. Der Kurs findet vom 6. 4. bis 7. 4. 2000 in unmittelbarem Anschluß an den Kurs D 6.12 L statt, um eine gemeinsame Teilnahme an beiden Kursen zu ermöglichen. Er richtet sich insbesondere an Mitarbeiter der Personalführung und -verwaltung, ist jedoch offen für alle betroffenen Interessenten. Junge Berufstätige leben gefährlich Junge Berufstätige haben das größte Unfallrisiko am arbeitsplatz. Nach der Statistik der BGen stehen die 20- bis 29-Jährigen bei der Unfallhäufigkeit an der Spitze - jährlich rund 45 Arbeitsunfälle je 1000 Vollbeschäftigte. Von 1000 Beschäftigten zwischen 50 und 59 Jahren erleiden nur rund 30 einen Arbeitsunfall. Junge Berufstätige sollten sich deshalb möglichst früh mit Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auseinandersetzen. Optimal ist es nach Ansicht der BGen, wenn diese Informationen zur Berufsausbildung gehören. Verantwortlich für die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen ist der Arbeitgeber. Dabei berät ihn der Technische Aufsichtsdienst seiner BG. Sicheres und gesundes Arbeiten setzt aber auch voraus, dass die Mitarbeiter die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen. Teilweiser Berührungsschutz Seit die Berufsgenossenschaft den teilweisen Berührungsschutz in der Nähe von Betätigungselementen an Niederspannungsanlagen fordert, ergaben sich rückläufige Unfallzahlen. Die Forderungen zum teilweisen Berührungsschutz wurden mit der Veröffentlichung der DIN VDE 0106 Teil 100 „Anordnung von Betätigungselementen in der Nähe berührungsgefährlicher Teile“ im Jahre 1983 auch normativ festgeschrieben. Um auch die bisher von der Norm unberührten Altanlagen technisch anzupassen, legte der Fachausschuss Elektrotechnik für diese Anlagen eine Frist für die Nachrüstung fest. Diese lief zum 31.12. 1999 aus. Eventuell noch nicht durchgeführte Anpassungen müssten deshalb schnellstens nachgeholt werden. Um die Nachrüstung möglichst kostengünstig und ohne Abschaltung durchführen zu können, haben verschiedene Firmen zum Teil Lösungen entwickelt, die einerseits einfach installiert aber auch wirksam sind. Eine dieser Lösungen ist z. B. das Aufkleben einer Kunstoffscheibe mit Silikongummi. Natürlich müssen die Materialien auf ihre Eignung hinsichtlich der Isolation und Befestigung geprüft werden, jedoch ergeben sich dann schnell Standardlösungen für viele Anwendungsfälle. Beispiele für sicheres Arbeiten Sicherung von Metallrosten Metallroste finden wegen ihrer Durchlässigkeit, z. B. für Licht, Luft, Flüssigkeiten, witterungsbedingte Niederschläge und Schüttgüter, vielfältige Anwendung in Gewerbe und Industrie, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden. Das Unfallgeschehen zeigt, dass immer wieder Personen von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen abstürzen, weil · die beim Verlegen von Metallrosten erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Absturz nicht getroffen waren · die als Bodenbelag bzw. Abdeckung verwendeten Metallroste nicht zuverlässig und dauerhaft befestigt waren. Zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen zwischen den Rändern oder den Ausschnittsrändern von Metallrosten und angrenzenden Bauteilen oder den durch die Ausschnitte verlaufenden Bauteilen (z. B. Rohrleitungen) ist eine Fußleiste dann erforderlich, wenn der Abstand zwischen Metallrost und Bauteil mehr als 30 mm beträgt. Probleme bereitet erfahrungsgemäß das Überprüfen des festen Sitzes der Befestigungen von Gitterrosten. In einem Mitgliedsbetrieb wurden die Befestigungen nach der Kontrolle mit Farbe besprüht. Somit ist leicht zu erkennen, ob alle Befestigungen kontrolliert worden sind, und zudem ist sofort festzustellen, falls sich eine Verschraubung lockert. Unfallauswertung Installation eines Außenfühlers Auftrag. An einem Gebäude wurden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Rahmen dieser Arbeiten sollte auch eine neue Außendämmung angebracht werden, wodurch es erforderlich wurde, die Außenfühler der Heizungsanlage neu zu montieren. Mit diesen Arbeiten wurde ein Elektromonteur beauftragt. Er trug am Unfalltag wegen des schönen Wetters kurze Hosen. Unfallhergang. Um die Außenfühler im Bereich der ersten Etage installieren zu können, bestieg er das vorhandene Baugerüst. Beim Ablängen der ersten Anschlussleitung berührte er die Adern und erlitt eine Körperdurchströmung in Richtung Oberschenkel, der direkten Kontakt mit dem Gerüstholm hatte (Bild ). Die Folge war ein Herzkammerflimmern. Vermutlich durch die nach kurzer Zeit eingetretene Bewusstlosigkeit stürzte er zwischen Hauswand und Gerüst ca. 4,5 m in die Tiefe. Der herbeigerufene Notarzt musste nach einem Reanimationsversuch den Tod feststellen. Unfallursache. Der Elektromonteur hatte unzweifelhaft gegen die fünf Sicherheitsregeln verstoßen, da er weder eine Freischaltung der Steuerung der Heizungsanlage an der Niederspannungs-Verteilung noch ein Feststellen der Spannungsfreiheit am Arbeitsplatz vornahm. Es ist zu vermuten, dass er entweder nur von einer Steuerspannung von 24 V ausging bzw. eine noch bestehende Freischaltung wegen der noch andauernden Renovierungsarbeiten am Gebäude voraussetzte. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 1 Branche aktuell Stromunfall durch Nichtbeachtung der 5 Sicherheitsregeln beim Ablängen eines Außenleiters In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BG F+E), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG
Autor
- J. Jühling
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