Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit
ep12/2009, 2 Seiten
Gehörschäden wirksam vorbeugen Unternehmer sind für den Lärmschutz im Betrieb verantwortlich. Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten Berufskrankheiten bei den Versicherten der BGETE. Im Jahr 2008 stieg die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) gegenüber dem Vorjahr von 810 auf 867 um rund sieben Prozent. Mit 3030 laufenden BK-Renten führt die Lärmschwerhörigkeit 2008 die Statistik der BGETE an. Die Sensibilität, die das Gehör einbüßt, ist unwiederbringlich verloren. Hörschäden lassen sich nicht reparieren. Mit weitreichenden Folgen: Wer nicht gut hört, kann viele Informationsquellen wie Radio oder Telefon nur noch eingeschränkt nutzen, nimmt Alarmsignale (Hupen, Sirenen) schwächer wahr und läuft Gefahr, sich aus sozialen Kontakten zurückzuziehen. Lärmschutz im Betrieb Für Lärmschutz im Betrieb trägt der Unternehmer die Verantwortung. Zeigt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine Lärmbelastung vorliegt, muss er Schutzmaßnahmen treffen. Reichen technische oder organisatorische Maßnahmen nicht aus, muss ab einem Lärmpegel von 80 Dezibel ein persönlicher Gehörschutz bereitgestellt werden. Der Unternehmer ist auch dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten den Gehörschutz korrekt tragen und die Dämmwirkung tatsächlich eintritt. Messungen an Kapselgehörschützern und Gehörschutzstöpseln zeigen, dass Betriebe regelmäßig Übungen zum korrekten Tragen des Gehörschutzes anbieten sollten, um ihre Mitarbeiter optimal zu schützen. Von vornherein mehr Schutz bieten anatomisch geformte Gehörschutzstöpsel und individuelle Otoplastiken. Vorbeugen lautet aber nicht nur im Arbeitsleben die Devise - das Gleiche gilt für die Freizeit. MP3-Player sind eine nicht zu unterschätzende Lärmquelle, doch für das richtige Maß ist jeder selbst verantwortlich. Hilfreiche Informationen Mehr Daten und Fakten, Kurzfilme, Checklisten, Praxishilfen und ein Lernmodul sowie ein Quiz zum Thema Lärm bietet die CD-ROM „Schütze dein Gehör“ - CD 010 - Bestellung unter: www.bgete.de/medien sowie per E-Mail: medien@bgete.de. Eine praktische Unterweisungshilfe bietet dazu die Arbeitsschutz-Unterweisung des ep Nr. 6 „Schutz vor Lärm“, ep 09/2007 oder unter: www.elektropaktiker.de, Rubrik Service. Sicherheit und Gesundheit inter AKTIV Zu den Themen „Elektromagnetische Felder“, „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“, „Laserschutz“ und „Bedienung von Textilreinigungsmaschinen mit PER“ hat die BGETE neue Lernmodule ihres erfolgreichen Trainingsprogramms „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz inter AKTIV“ veröffentlicht. Damit sind jetzt zwölf Lerneinheiten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unter www.bgete.de/praevention verfügbar. Neu: Module speichern und offline arbeiten. Versicherte der BGETE können jetzt auch offline mit den Lernmodulen arbeiten - einfach von der Internetseite herunterladen und auf dem Rechner installieren oder direkt von einer DVD, CD-ROM oder einem USB-Speichermedium starten. Das macht die Lerneinheiten erheblich besser und flexibler einsetzbar, z. B. für Außendienst-oder Montagemitarbeiter. Präventionswissen flexibel und interaktiv. Auf anschauliche, abwechslungsreiche Weise wird so interaktiv Präventionswissen ver-Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 12 947 ARBEITSSICHERHEIT Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro (BGETE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Jetzt bestellen! Firma/Name, Vorname Branche/Position z. Hd. Telefon Fax E-Mail Straße, Nr. Postfach Land/PLZ/Ort Datum Unterschrift 0912 ep Ich bestelle zur Lieferung gegen Rechnung zzgl. Versandspesen zu den mir bekannten Geschäftsbedingungen beim huss-shop HUSS-MEDIEN Gmb H 10400 Berlin KUNDEN-NR. (siehe Adressaufkleber oder letzte Warenrechnung) Preisänderungen und Liefermöglichkeiten vorbehalten Brandsicherheit von Elektroinstallationen einfach realisieren Das Buch bietet einen Leitfaden für Planer und Praktiker mit allen aktuellen Bestimmungen und Richtlinien zur brandschutzgerechten Elektroinstallation. Der bewährte Aufbau im Frage-und-Antwort-Stil berücksichtigt die Bedürfnisse von Elektrofachkräften: Theoretisches Wissen wird in Zusammenhängen vermittelt, die typisch für den beruflichen Alltag sind. Viele praxisorientierte Beispiele machen das Buch zu einem Nachschlagewerk für jeden, der mit dem Errichten einer brandsicheren Elektroinstallation beauftragt wurde. Schmidt, Brandschutz in der Elektroinstallation, 5., überarb. Aufl. 2010, 184 S., Broschur, Bestell-Nr. 3-341-01585-8, 29,80 Expl. Bestell-Nr. Titel /Stück 3-341-01585-8 Schmidt, Brandschutz in der Elektroinstallation 29,80 HUSS-MEDIEN Gmb H 10400 Berlin Direkt-Bestell-Service: Tel. 030 42151-325 · Fax 030 42151-468 E-Mail: bestellung@huss-shop.de www.huss-shop.de NEU Elektroanlagen brandsicher errichten 10 % Preisvorteil für ep-Abonnenten Flexibilität und Kostenersparnis als Hauptgründe Die Gründe für die zunehmende Befristung von Beschäftigungsverhältnissen sind Kostenersparnis und eine höhere Flexibilität für den Unternehmer. Die befristeten Arbeitsverträge bringen für Arbeitgeber (AG) den Vorteil, sich ohne Kündigung von Arbeitnehmern (AN) trennen zu können. Demgegenüber befürchtet der Deutsche Gewerkschaftsbund in diesem Zusammenhang, dass dadurch der Kündigungsschutz mehr und mehr außer Kraft gesetzt wird und Dauerarbeitsplätze abgebaut werden. Befristetes Arbeitsverhältnis und Teilzeit Bereits seit dem 01.01.2001 ist die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Nach § 3 Abs. 1 TzBfG liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis vor, wenn seine Dauer kalendermäßig bestimmt ist oder sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt. Das TzBfG hatte einige wichtige Veränderungen des Arbeitsrechts mit sich gebracht. Es gewährt beispielsweise Arbeitnehmern das Recht auf Verringerung der Wochenarbeitszeit - auf Teilzeit, ohne dass es hierfür eines sachlichen Grundes bedürfte. Jedoch hat der Arbeitgeber dem zuzustimmen, denn es dürfen keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Wann der AG ohne Begründung befristen darf Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund zu befristen - und zwar bis zu einer Dauer von zwei Jahren. Bis zu dieser Gesamtdauer ist eine dreimalige Verlängerung des Arbeitsverhältnisses möglich. Gerade bei älteren Arbeitnehmern ist einiges zu beachten. Regelung für ältere Arbeitnehmer Um älteren Arbeitnehmern einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig. Dafür gelten diese Voraussetzungen: · Der Arbeitnehmer muss bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sein oder · er muss Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen haben. · Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn der Arbeitnehmer zuvor schon einmal bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen war - nach vier Monaten oder längerer Beschäftigungslosigkeit. Wenn dann wiederum für eine Gesamtdauer von fünf Jahren ein befristeter Vertrag mit ihm abgeschlossen wird, ist das zwar nach dem Wortlaut des deutschen Gesetzes gegeben, erscheint aber aus europäischer Sicht zumindest problematisch. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 22.11.2005 (C-144/04) mittelt. Jedes Lernmodul kann in 15 bis 20 min. bearbeitet werden. Anschließend kann der Lernende sein neues Wissen mit Testfragen überprüfen. Die BG wird in den kommenden Monaten Lernmodule zu weiteren wichtigen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes veröffentlichen. Weitere Informationen unter: www.bgete.de/praevention. Aus dem Unfallgeschehen Monteur wollte Druckluftantrieb reinigen Arbeitsauftrag. In einem 10-kV-Umspannwerk waren Störungen an zwei Trennschaltern festgestellt worden. Drei Monteure erhielten den Auftrag, Revisionsarbeiten an den Schaltern durchzuführen. Die Arbeiten sollten im freigeschalteten Zustand ausgeführt werden. Unfallhergang. Die Revisionsarbeiten wurden den Kunden angekündigt. Dadurch konnten die beiden Zellen freigeschaltet und die Revisionsarbeiten ausgeführt werden. Nach Beendigung der Revision sollte der übliche Schaltzustand wiederhergestellt werden. Dazu mussten alle Abgänge wieder von Sammelschiene II auf Sammelschiene I umgeschaltet werden. Dies sollte unterbrechungsfrei erfolgen. Die eingebauten Trennerschalter sind Druckluft angetrieben und können nur vor Ort an der Schaltzelle betätigt werden. Das durchzuführende Schaltprogramm erfolgte entsprechend den Kommandos aus der Netzleitstelle über Funktelefon. Die Umschaltungen wurden durch den Schaltberechtigten telefonisch wiederholt und danach die Schalthandlungen ausgeführt. Beginnend von der ersten Zelle wurde bei jeder Zelle der Umschaltvorgang durchgeführt, d. h. jeweils nach den Kommandos „Schließen des Sammelschienen-Trenners I“ und „Öffnen des Sammelschienen-Trenners II“. Bei allen notwendigen Umschaltungen der Trenner in den einzelnen Schaltzellen gab es keine Probleme. Die Trennschalter funktionierten zuverlässig - bis in einer Zelle Probleme auftraten. Beim Einschalten eines weiteren Trenners der Sammelschiene I wurde der Schaltvorgang nicht richtig ausgeführt. Die üblichen Druckluftgeräusche der Schalthandlung waren nicht zu hören. Der Schaltberechtigte informierte die Netzleitstelle darüber, dass die Monteure den Fehler beheben wollen. In die Schaltzelle wurde eine isolierende Schutzplatte eingeschoben, um unter Spannung stehende Teile nach oben hin abzuschranken. Ein Monteur versuchte nun mit einem Schraubenschlüssel das Druckluftrohr zu lösen und die Verstopfung zu beseitigen. Beim weiteren Verbiegen des Rohres mit dem Schraubenschlüssel kam er aber zu nah an den Leiter 3 des Trenners und löste mit dem Schlüssel einen Erdschluss und mit nachfolgendem 3-poligen Kurzschluss aus. Der ausführende Monteur und die danebenstehenden Kollegen erlitten zum Teil schwere Brandverletzungen. Unfallanalyse. Für die zusätzlichen Arbeiten zum Instandsetzen des Druckluftantriebes (Bild ) bestand keine Arbeitserlaubnis. Die eingesetzte isolierende Schutzplatte schützte nicht gegen die von unten anstehende Spannung. Keiner der Monteure griff rechtzeitig ein, obwohl ihnen die Gefahr hätte bewusst sein müssen. Es liegt ein Verstoß gegen BGV A3 § 6 oder TRBS 2131 Abschn. 4.3.2.2 vor. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 12 948 BETRIEBSFÜHRUNG Arbeitsverträge zunehmend befristet In den vergangenen Jahren war trotz wirtschaftlichen Aufschwungs eine deutliche Zunahme von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland zu verzeichnen. Sie werden vor allem mit Berufseinsteigern abgeschlossen. Als Gründe werden häufig Kostenersparnis und mehr Flexibilität für den Unternehmer genannt. Trenner mit gelöster Druckluftleitung
Autor
- J. Jühling
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