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Ausgebranntes Schaltfeld nach einem Störlichtbogenunfall (Bild: BG ETM)
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Monteur erlitt bei Kabelprüfung tödlichen Stromschlag

10.08.2020

Durch Verwechslung eines Schaltfeldes und nicht konsequente Anwendung der fünf Sicherheitsregeln kam es zu einem Elektrounfall mit schweren Verletzungen und Todesfolge.

Arbeitsauftrag. In den Abendstunden wurde an einem Mittelspannungskabel eine Störung festgestellt. Ein erfahrener Monteur des zuständigen Netzbetreibers wurde als Arbeitsverantwortlicher eingeteilt. Er sollte die Reparaturarbeiten und die nachfolgende Kabelprüfung beaufsichtigen.

Unfallhergang. Am Morgen des nächsten Tages setzte der Monteur die Kabelstrecke durch Freischaltung an den beiden Schaltstellen außer Betrieb. Er hatte jedoch die Schaltzellen – entgegen der betrieblichen Regelungen – nicht gekennzeichnet. Eine Fremdfirma nahm dann die Erdarbeiten zum Freilegen des Netzkabels vor und setzte eine Reparaturmuffe. Diese Arbeiten konnten bis in die Abendstunden abgeschlossen werden. Der Arbeitsverantwortliche überzeugte sich von dem Abschluss der Arbeiten und wollte nun mit der Prüfung der Kabelstrecke beginnen. Dazu mussten die Erdungsmaßnahmen an beiden Kabelenden aufgehoben werden. Er schickte seinen Kollegen zu einer Schaltstelle. Er selbst ging zu der Station mit dem anderen Kabelende. In der Schaltstation hob er die Erdungsmaßnahmen auf der Frontseite der Schaltzelle auf. Dann musste er auf die Rückseite gehen, um die Prüfungen durchführen zu können. Auf Grund fehlender Kennzeichnung öffnete er aber an der Rückfront die benachbarte Zelle. Ohne die Spannungsfreiheit festzustellen, begann er mit den Arbeiten. Er löste unweigerlich einen Lichtbogen (Bild) mit gleichzeitiger Körperdurchströmung aus, wodurch er schwerste äußere und innere Verbrennungen erlitt und diese dann letztendlich zu tödlichen Verletzungen führten.

Unfallanalyse.
Wenn die freigeschaltete Schaltzelle nicht eindeutig auf der Rückseite erkannt werden kann, müssen auf der Rückseite eines Schaltfeldes die fünf Sicherheitsregeln erneut durchgeführt werden (§ 6 (2) BGV A3). Offensichtlich verwechselte der Monteur das Schaltfeld, was dann zu dem tödlichen Unfall führte. Autor: J. Jühling Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.