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Kerbschnitte an den isolierten Einzeladern sollen Feuchtigkeit ableiten (Foto: BG ETEM)
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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Stromschlag an einem Kerbschnitt

17.09.2018

Widrige Bedingungen wie Nässe, führen unter Umständen dazu, dass sich Kabelabdeckungen lösen, sodass blanke Kabel freiliegen können. Wenn diese dann noch unter Spannung stehen, ist ein Unfall vorprogrammiert.

Arbeitsauftrag. An den Niederspannungsfreileitungen eines Ortsnetzes sollten Montagearbeiten durchgeführt werden. Dazu wurde ein Monteur beauftragt, an einem Betonmast eine bestehende Kabelverbindung aufzutrennen und auf ein neues, isoliertes Freiluftkabel aufzulegen. Für die Arbeiten wurde die zu trennende Freileitung außer Betrieb gesetzt. Weiterhin am Betonmast befindliche, unter Spannung stehende Teile waren mit isolierenden Tüchern abgedeckt worden. Für die Arbeiten stand eine Hubarbeitsbühne mit einem isolierten Arbeitskorb zur Verfügung.

Unfallhergang. Einer der Monteure fuhr mit der Arbeitsbühne zum Kopf des Betonmastes. Zum Herstellen der neuen Verbindung wollte er eine der blanken und geerdeten Zuleitungen zum isolierten Freiluftkabel herausbiegen. Dabei erlitt er plötzlich einen Stromschlag, verlor das Gleichgewicht und stürzte in den Korb der Hubarbeitsbühne. Anschließend fuhr er den Korb noch selber herunter. Die Kollegen brachten ihn direkt ins nächste Kreiskrankenhaus.

Unfallursache. Die isolierten Freileitungen waren im Anschlussbereich mit übergeschrumpften Schläuchen versehen. Zum Ablassen von an den Kabelenden auftretender Feuchtigkeit werden üblicherweise Kerbschnitte angebracht (vgl. Bild). Die Abdeckung an einem dieser Kerbschnitte hatte sich gelöst, wodurch die blanke, unter Spannung stehende Ader freilag. Dies konnte vom Arbeitskorb nicht eingesehen werden. Ursache des Stromschlages war letztlich dann die gleichzeitige Berührung der blanken geerdeten Freileitung und der offene Kerbschnitt an der isolierten Freileitung. Da die Kerbschnitte üblicherweise immer an den Anschlussstellen zu finden sind, muss die Gefährdungsbeurteilung auch die davon ausgehenden Gefahren mit berücksichtigen. Auch wenn dem Monteur der Unfall unbewusst unterlaufen ist, so handelt es sich um einen Verstoß gegen § 6 „Arbeiten an aktiven Teilen“ der DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit Abs. 6.4 der VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“.

Autor: J. Jühling

Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.