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Elektrotechnik

Unfallauswertung - Lichtbogenunfall

ep12/2001, 1 Seite

Eine 20-kV-Mittelspannungsanlage mit Doppelsammelschienen eines Stadtwerkes sollte um drei Schaltfelder erweitert werden. Für die Ausführung der Erweiterung wurde eine Montagefirma beauftragt, die zwei Monteure für die Arbeiten einteilte. Entsprechend den Erfordernissen sollten die angrenzenden

Schaltzellen freigeschaltet werden. Die Freigabe der Arbeitsstelle sollte durch den anwesenden Mitarbeiter der Stadtwerke (Anlagenverantwortlicher) vorgenommen werden.


hältnisse wiesen eine besondere Gefahr aus. Da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass andere Ursachen zu dem Unfall geführt haben könnten, erging das Urteil zu seinen Lasten (rechtskräftiges Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11.01.2001 - L 5 U 71/00). Unfallauswertung Lichtbogenunfall Arbeitsauftrag: Eine 20-kV-Mittelspannungsanlage mit Doppelsammelschienen eines Stadtwerkes sollte um drei Schaltfelder erweitert werden. Für die Ausführung der Erweiterung wurde eine Montagefirma beauftragt, die zwei Monteure für die Arbeiten einteilte. Entsprechend den Erfordernissen sollten die angrenzenden Schaltzellen freigeschaltet werden. Die Freigabe der Arbeitsstelle sollte durch den anwesenden Mitarbeiter der Stadtwerke (Anlagenverantwortlicher) vorgenommen werden. Unfallhergang: Der Mitarbeiter der Stadtwerke stellte eine Schaltanforderung zur Freischaltung des entsprechenden Bereichs einer Sammelschiene bei der für Schalthandlungen zuständigen Leitung. Nach der Genehmigung schaltete er den Bereich der Sammelschiene frei, stellte die Spannungsfreiheit fest und legte den Erdungsschalter ein. Danach entfernte er den Schaltwagen aus der Zelle, neben der die Erweiterung erfolgen sollte. Die Spannungsfreiheit der Sammelschiene in dieser Schaltzelle wurde von dem Arbeitsverantwortlichen der Montagefirma festgestellt. Der Mitarbeiter des Stadtwerks übergab dann die Arbeitsstelle an den Arbeitsverantwortlichen der Montagefirma und verließ das Umspannwerk. Nicht überprüft wurden die im unteren Bereich der Schaltzelle befindlichen Schienen, die für Kabelanschlüsse vorgesehen sind. Diese Schienen sind über eine Durchführung mit dem Kabelabgang einer hinter der Rückwand befindlichen Schaltzelle verbunden (Bild ). Diese Schaltzelle wiederum stand sowohl von der Seite der Sammelschiene als auch über ein angeschlossenes Kabel unter Spannung. Somit standen auch die Schienen in der Unfallzelle weiterhin unter Spannung. Da in der Schaltzelle, in der der Schaltwagen herausgezogen war und die Spannungsfreiheit festgestellt wurde, kein Kabel angeschlossen war und die Durchführung nicht auf den ersten Blick erkennbar war, gingen die Monteure irrtümlich davon aus, dass auch diese Sammelschienen spannungsfrei wären. Ein Monteur begann daraufhin die Abschlusstür an der Schaltzelle abzuschrauben, um den Zugang zur Sammelschiene freizumachen. Dabei beugte er sich aus nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen in die Schaltzelle. Dort drang er offensichtlich in die Gefahrenzone einer der Stromschienen ein und löste damit einen Erdschluss aus. Der Fehler entwickelte sich schnell zum 3-poligen Erdkurzschluss (Bild ), die Schaltzelle wurde durch die Schutzorgane der Leitung automatisch freigeschaltet. Der Monteur erlitt trotzdem durch den Lichtbogen schwere Verbrennungen. Unfallanalyse: Diese Art von Umspannwerk mit Doppelsammelschiene gibt es in dem Stadtwerk nur in zwei Umspannwerken. Dieser Umstand hat sicher das Fehlverhalten des Anlagenverantwortlichen mitverursacht. Es liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die fünf Sicherheitsregeln vor, da die Spannungsfreiheit nicht allseitig und allpolig festgestellt wurde (s. a. § 3 der BGV A2 und Abschn. 6.2 der VDE 0105-100). J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 12 969 Branche aktuell Unfallursache waren die schlecht erkennbaren Durchführungen Unfallstelle nach dem Störlichtbogen

Autor
  • J. Jühling
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