Urteil: Kartellbildung am Markt für gasisolierte Schaltanlagen
Millionenstrafen für Hersteller gasisolierter Schaltanlagen
Wegen Kartellbildung am Markt für gasisolierte Schaltanlagen ordnete der Europäische Gerichtshof (EuGH) u. a. gegen Toshiba eine Geldstrafe von 61,44 Mio. Euro an – davon 4,65 Mio. Euro als Gesamtschuldner mit Mitsubishi.
Obwohl die Kommission dem EuGH keine erneuten Beschwerdepunkte vorlegten, wurden die Verteidigungsrechte von Toshiba nicht verletzt. Somit hat das Gericht nach Ansicht des EuGH zu Recht entschieden.
Allerdings hätte Toshiba 2003 keinen eigenen Umsatz mit den GIS erzielt, im Unterschied zu anderen, insbesondere europäischen Firmen. Dementsprechend könne Toshiba keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz geltend machen.
Der Kommission könne nicht vorgeworfen werden, dass die Geldstrafe nicht vermindert worden ist, obwohl das Unternehmen nicht am europäischen Abkommen beteiligt war. Das sei eine bloße Folge ihrer Mitwirkung an der parallelen Übereinkunft, entschied der EuGH. Somit ist das Vergehen nicht weniger folgenschwer als das der europäischen Unternehmen.
Bild mitte rechts: Kompakte gasisolierte Schaltanlage (420 kV) der Firma ABB (Bild: ABB)
Bild unten links: Gasisolierte Schaltanlage (110 kV) von Siemens im Solarpark Brenz Mecklenburg Vorpommern (Bild: Rudolph Kramer)

