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ep10/2011, 1 Seite
808 Elektropraktiker, Berlin 65 (2011) 10 BETRIEBSFÜHRUNG KURZ INFORMIERT Aktuelle Seminare von VKE-Eltkauf Neben anderen Anforderungen können die von VKE-Eltkauf angebotenen Seminare einen Baustein bilden, um E-Markenpartner zu werden. Ein Großteil der Schulungen wurde von der E-Akademie des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) anerkannt. VKE-Eltkauf-Teilnahmezertifikate können als Nachweis zum Erlangen und vor allem für die Verlängerung des E-Markenvertrags genutzt werden. E-Markenbetriebe müssen nachweisen, dass sie die im Betrieb vorhandenen Kompetenzen durch Fortbildungen weiterentwickelt haben. VKE-Eltkauf Mitglieder profitieren zudem von Zuschüssen bei Teilnahme an mindestens zwei Seminaren aus dem aktuellen Programm. Die Seminarveranstaltungen bis März 2012 sind unter www.vke-eltkauf.de abrufbar. Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen Chemische Risiken am Arbeitsplatz auch mit wenig Erfahrung zu beurteilen, das ermöglicht der neue GESTIS-Stoffmanager des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) unter www. dguv.de/ifa/gestis-stoffmanager. Die kostenlose Onlinehilfe ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Das Programm führt durch die Gefährdungsbeurteilung, schätzt die Gefahrstoffbelastung für Atemwege und Haut ab und hilft bei der Auswahl von Maßnahmen, um gefährliche Belastungen wirksam zu mindern. Gleichzeitig erhält der Nutzer einen dokumentierbaren Bericht zur Gefährdungsbeurteilung. Der GESTIS-Stoffmanager basiert auf der Software „Stoffenmanager“ des niederländischen Instituts TNO. Die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki empfiehlt den Stoffenmanager für die Expositionsabschätzung gemäß Europäischer Chemikalienverordnung REACH. Gesetzliche Unfallversicherung rechtmäßig Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass Unternehmen automatisch der Berufsgenossenschaft (BG) angehören, die für ihre Branche zuständig ist. Das Landessozialgericht (LSG) Chemnitz wies Ende August diesbezüglich die letzte noch anhängige Klage gegen die Pflichtversicherung der Unternehmen bei den BGen ab. Die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) wurde nicht zugelassen. Die genauen Urteilsgründe folgen in etwa vier Monaten. Damit ist eine Streitfrage entschieden, die über mehrere Jahre hinweg nahezu alle deutschen Sozialgerichte sowie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigthatte.Mitder Behauptung, diese Gesetzeslage verstoße gegen höherrangiges Europarecht, hatten viele Unternehmen vor nahezu allen deutschen Sozialgerichten geklagt. Elektrotechnik und Systemelektronik Im Oktober 2011 startet der bundesweit erste Lehrgang zum Elektrotechnikermeister mit Schwerpunkt Systemelektronik, entwickelt vom BFE-Oldenburg entsprechend den vom ZVEH vorgegebenen Richtlinien. Den Ausbildungsberuf „Elektroniker für Systemelektronik“ gibt es bereits seit 2003. „Zunehmend erhielten wir Anfragen aus dem Elektrohandwerk, ob das BFE auch den dazugehörigen Meisterkurs anbietet. Diesem Wunsch kommen wir gern nach“, sagt Thorsten Janßen,Direktoram BFE-Oldenburg. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung vor der Handwerkskammer Oldenburg ist ein Elektrotechnikermeister mit Schwerpunkt Systemelektronik befähigt, einen Betrieb selbstständig zu führen und Führungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalplanung und -entwicklung zu übernehmen. Außerdem erhält er die Ausbildereignung. „Zusätzlich erhalten die Elektrotechnikermeister mit Schwerpunkt Systemelektronik den Sicherheitsschein (TREI) - als Voraussetzung für die Eintragung ins Installateurverzeichnis, die Schaltberechtigung für 36 kV und das SPS-Techniker-Zertifikat“, berichtet Rainer Holtz, verantwortlicher Bereichsleiter des BFE. Sichere Banken für den Mittelstand Die 18 Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften der einzelnen Bundesländern sind im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. (VDB) zusammengeschlossen. Im ersten Halbjahr 2011 haben die Bürgschaftsbanken ihre Position als verlässliche Finanzierungspartner der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), der Freien Berufe sowie der Kreditwirtschaft in Deutschland bestätigt. Nach den außergewöhnlichen Jahren 2009 und 2010, in denen den Bürgschaftsbanken besondere Aufgaben im Rahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland zugewiesen waren, kehren die Bürgschaftsbanken wieder zum Förderniveau der Jahre vor der Krise zurück. Mit über 252 Mio. Euro (+8,4 %) haben Gründungsvorhaben gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugelegt. Besonders bemerkenswert ist es, dass wieder größere Kredit-und Beteiligungsvolumen nachgefragt werden. Etwa 3700 kleine und mittlere Unternehmen erhielten Bürgschaften und Garantien über 605 Mio. Euro, um im ersten Halbjahr 2011 ein Kreditvolumen von 872 Mio. Euro zu ermöglichen. Aufgrund ihrer besonders erfolgreichen Arbeit wurde die Bürgschaftsbank Brandenburg im September d. J. von der Oskar-Patzelt-Stiftung als „Bank des Jahres 2011“ ausgezeichnet. Der von der Leipziger Oskar-Patzelt-Stiftung vergebene „Große Preis des Mittelstandes“ ist Deutschlands wichtigster Wirtschaftspreis. Die Bürgschaftsbank Brandenburg wurde durch die IHK Cottbus und die Firma „Redlich - Unternehmen beraten“ dafür nominiert. Verzögerungsgeld nur einmal festsetzbar Im Jahressteuergesetz 2009 hatte der Gesetzgeber - bisher weitgehend unbemerkt - das sogenannte Verzögerungsgeld eingeführt. Dies steht insbesondere im Zusammenhang mit der seit 2009 eingeräumten Befugnis, die Buchführungdes Unternehmens ins Ausland zu verlagern. Es beträgt mindestens 2500 und höchstens 250000 Euro. Es kann u. a. festgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige bei einer Außenprüfung nicht innerhalb einer angemessenen Frist Auskünfte erteilt oder Unterlagen vorlegt. Mit Beschluss vom 16.07.2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Verzögerungsgeld verhängt werden kann, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Doch wenn die angeforderten Unterlagen auch nach der Festsetzung der Sanktionsmaßnahme nicht vorgelegt werden, darf allerdings wegen derselben Unterlagen nicht noch einmal ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden. Die erneute Sanktion wegen derselben Unterlagen sei rechtswidrig. Quelle: Lightzins Kursdauer der Teile 1-4: 04.10.2011-28.09.2012 Start der Teile 3 und 4 am 04.10., späterer Einstieg in die Teile 1 und 2 ab 06.12.2011 möglich
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