Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Messung des Schutzleiterwiderstands
Im Rahmen der Prüfung des Schutzleiters kommt immer wieder einmal die Frage auf, warum Messgeräte während der Prüfung mit einem Messstrom von mindestens 200 mA arbeiten müssen. Dieser Fachbeitrag taucht ein in die letzten 50 Jahre Elektrotechnik und versucht Antworten zu finden.
Auf Initiative der damaligen Redaktion der Fachzeitschrift Elektropraktiker befasste sich im Mai und Juni 1966 ein Kreis kompetenter Fachleute mit der Problematik. Es wurden Forderungen erarbeitet, wie ein Prüfgerät für die Geräteprüfung aussehen soll. Ein abschließender Fachbeitrag [6] erschien dann im Elektropraktiker 1967 von Dipl.-Ing. (FH) Enno Hering.
Eine der zentralen Überlegungen war, dass es an den Prüfgeräten möglichst keine Messwertanzeige, sondern nur eine optisch-akustische Signalisierung geben sollte.
Im Jahr 1971 erschien dann von Hering ein Fachartikel [7] im ep, der verschiedene Prüfgeräte vorstellte. Dies waren Eigenkonstruktionen von großen Kombinaten sowie vom PGH Elektromess Dresden und PGH Elektrobau Freital gebaute (Serien-)Geräte. Hier betrug der Prüfstrom des Schutzleiters zwischen 8 und 35 A.
Schutzziel damals
Mit der Messung des Schutzleiters wollte man damals nicht nur einfache Unterbrechungen feststellen, was tatsächlich auch mit einem Multimeter geht. Eine gute Zusammenfassung der damaligen Sichtweise findet sich u. a. in der VDE-Schriftenreihe Band 47 [8]. Es ging den Normsetzern auch darum, geschwächte Leiter oder schlechte Verbindungen festzustellen. Dazu gibt (und gab) es verschiedene Herangehensweisen: die Widerstandsmethode und die Ausbrennmethode.