Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Messung des Schutzleiterwiderstands
Im Rahmen der Prüfung des Schutzleiters kommt immer wieder einmal die Frage auf, warum Messgeräte während der Prüfung mit einem Messstrom von mindestens 200 mA arbeiten müssen. Dieser Fachbeitrag taucht ein in die letzten 50 Jahre Elektrotechnik und versucht Antworten zu finden.
Die bessere Methode
Beide Methoden haben ihre Schwächen. Sie wurden zur Zeit der Einführung der Messmethoden stark diskutiert. Die Anforderungen und Möglichkeiten waren in Ost und West unterschiedlich. Und so gab es auch zwei unterschiedliche Entwicklungen.
Im Geltungsbereich der VDE setzte sich die Widerstandsmessmethode durch. Mit den DC 200 mA konnte ein relativ genauer Messwert angezeigt werden, den man bewerten und dokumentieren konnte.
Im Geltungsbereich der TGL setzte sich jedoch die Abbrennmethode durch. Hier waren dann Prüfströme von 10 bis 25 A bei der Wiederholungsprüfung von Geräten üblich. Eigentlich war die Idee, einen so großen Strom über den Schutzleiter fließen zu lassen, wie er bei einem Körperschluss auch wirklich entstehen müsste. Dadurch musste die vorgeschaltete Sicherung zum Ansprechen gebracht werden. Ein flächendeckender Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) war ja noch in weiter Ferne.
Zum Auslösen einer Sicherung in einem Steckdosen-Stromkreis waren damals nach TGL mindestens 35 A notwendig. Wenn Schutzleiter diesen Prüfstrom überstehen, so soll er auch einen entsprechenden Körperschluss schadlos überstehen. Das hatte jedoch seine technischen Grenzen, die Prüfgeräte wären sehr schwer und groß geworden. Man beschränkte sich auf eine ja-nein-Aussage, die in den Anfängen ausschließlich optisch und akustisch angezeigt wurde.
Multimeter wiesen zu der Zeit noch keine ausreichende Genauigkeit auf, die auch normierbar (s. u.) gewesen wäre.
Die Widerstandsmessmethode mit ihren nun festgelegten 200 mA lässt sich in relativ kleinen Prüfgeräten unterbringen und sogar batteriebetrieben realisieren.
Anlagenprüfung
Bei der Anlagenprüfung kam noch ein Argument hinzu: Der Prüfstrom muss so klein sein, dass kein Brand entsteht. Bei einer Anlagenprüfung ist immer davon auszugehen, dass nicht der gesamte Leitungsweg von der prüfenden Elektrofachkraft überblickt wird. Länger andauernde Prüfungen mit z. B. der 10-A-Methode könnten dann schnell zu einem Brand führen.
Bei der 200-mA-Methode ist die eingesetzte Energie deutlich kleiner als die Energie, die mindestens zu einer Brandzündung nötig wäre.
Recht neu ist das Argument, dass sich bei DC 200 mA mit Umpolung in einer bestehenden und in Betrieb befindlichen Anlage durch unterschiedliche Ergebnisse DC-Ströme auf dem Schutzleiter detektieren lassen.
Prüfgeräte und Prüfverfahren
Prüfgeräte zum Nachweis der elektrischen Sicherheit mussten und müssen einheitlichen Standards entsprechen. Es muss gewährleistet sein, dass die gleiche Prüfung eines Prüflings mit unterschiedlichen Prüfgeräten mindestens zu ähnlichen Messergebnissen führt, um eine gleiche Aussage (Bewertung) zu treffen. Daher wurde im Geltungsbereich der VDE in den 1980er-Jahren begonnen, Prüfgeräte und deren Prüfverfahren zu normieren. Dabei wurden zunächst Normen eingeführt, die für die Anlagenprüfung gedacht waren, die Normreihe der VDE 0413. Die Prüfgeräte für Geräteprüfung bekamen ihre eigene Normreihe, die VDE 0404. Diese bezog sich jedoch in vielen Belangen einfach auf die VDE 0413 und ihre einzelnen Teile.

