Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Messung des Schutzleiterwiderstands
Im Rahmen der Prüfung des Schutzleiters kommt immer wieder einmal die Frage auf, warum Messgeräte während der Prüfung mit einem Messstrom von mindestens 200 mA arbeiten müssen. Dieser Fachbeitrag taucht ein in die letzten 50 Jahre Elektrotechnik und versucht Antworten zu finden.
In der Anlagenprüfung wurde die Messung der Schutz- und Schutzpotentialausgleichsleiter erst 1994 mit der DIN VDE 0100-610 (VDE 0100-610) [4] eingeführt. Vorher war dies nur unter dem Abschnitt Besichtigung zu finden. Die Schutz- und Hauptpotentialausgleichsleiter mussten nun gemessen werden und sollten mit mindestens 0,2 A geprüft werden.
So wurde gegen Mitte/Ende der 80er-Jahre in Fachkreisen die Diskussion geführt, wie der Schutzleiter bei Anlagen und Geräten nachzuweisen wäre und welche Fehler gefunden werden sollen. Leider haben sich die zuständigen Gremien der DKE zwischenzeitlich mehrfach umorganisiert, sodass sich nur ein Hinweis finden ließ: Die 200 mA wurden wohl aus der internationalen Normung übernommen – vermutlich war es direkt die IEC 60364, die damals in Deutschland kaum relevant war. Um welche Ausgabe der IEC 60364 es sich exakt handelte, kann an dieser Stelle leider nicht mehr ermittelt werden.
Historischer Hintergrund Deutschland Ost (TGL)
In der ARBO 900 [5] (Arbeitsschutz- und Brandschutzordnung) der DDR wurde schon 1961 vom Gesetzgeber gefordert, dass über Steckvorrichtungen angeschlossene elektrische Betriebsmittel mindestens alle sechs Monate auf die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen geprüft werden. Zunächst verstand man darunter eine Isolationsmessung. Doch schon bald wurde klar, dass auch der Schutzleiter regelmäßig mit geprüft werden muss.
Leider gab es zu der Zeit keine Prüfgeräteindustrie, die dazu passende Prüfgeräte in zahllosen Modellen und Varianten liefern konnte.