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Der „HCL-Leitfaden“ des ZVEI, präsentiert von Peter Dehoff (licht.de), enthält bemerkenswerte Beispiele für Lichtplanungen auch im Sinne „Integrativer Lichtqualität“, aber bei „HCL“ fehlt der Kontext zum gesetzlichen Rahmen und zum realen Planungsalltag in Deutschland – so kann aus einem Leitfaden schnell ein „Leidfaden“ werden (Quelle: ep/S. Winterfeldt)
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Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Integrative Lichtqualität 
ist mehr als nur „HCL“ - Erläuterungen zu den „Weimarer Thesen“ (2)

15.10.2020

Die „Weimarer Thesen“ beschreiben für Lichtplaner, Lichtplanende, Ingenieure und Architekten und auch für lichtausführende Firmen die moderne „Integrative Lichtqualität“ und damit aktuelle Grundsätze für eine ganzheitliche und attraktive Lichtplanung sowie für eine moderne Beratung und Ausführung von Licht- und Beleuchtungsanlagen. Diese Thesen werden im Folgenden näher erläutert.

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Begrenzung von Risiken durch 
konkrete Vorgaben

Elektrotechniker und Ingenieure planen in Deutschland auf Grundlage der HOAI [1] meist technisches Licht, während Architekten, Innenarchitekten und Designer, mit anderen Honoraransätzen und anderen Leistungsphasen, traditionell gestaltendes Licht planen.

Die vorgenannten Berufsgruppen sind damit Lichtplanende, die als Generalisten neben ihren Kernkompetenzen und Kernplanungen auch Licht- und Beleuchtungsplanungen durchführen. Lichtplanende sind damit oftmals über die Maßen gefordert – oder auch überfordert.

Alle Planer, also sowohl Lichtplanende als auch Lichtplaner, müssen sich auf Grund zunehmender Unsicherheiten möglicher Lichtwirkungen und der Komplexität moderner Beleuchtungstechniken mit den Folgen hoher Haftungsrisiken und deren Rechtsfolgen auseinandersetzen. Dies trifft auch auf etablierte „Lichtplaner“ zu, die oft als hoch spezialisierte Sonderfachplaner tätig sind.

Für qualitätsvolle Tages- und Kunstlichtplanungen bedarf es konkreter und separater Leistungsbilder sowie eines rechtlichen Rahmens. „Leistungsbilder für Lichtplanung“ sind zu erstellen und in die HOAI, mindestens jedoch in die Empfehlungen der „Grünen Hefte“ des AHO – Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. in Deutschland – und in die Leitbilder des VDI – Verein Deutscher Ingenieure e.V. – sowie in öffentliche Ausschreibungstexte zu integrieren.

Nicht nur die Planer, auch die Elektrofirmen und andere lichtausführende Firmen sind regelmäßig bei der Beratung in Sachen Licht und dessen Wirkungen überfordert. Auch für diese Gruppen sind Leistungsbilder erforderlich, damit hier sach- und fachgerecht beraten werden kann.

Autor: U. Greiner Mai

Literatur:

[3] Beispiele finden sich u.a. in Veröffentlichungen der KAN – (Deutsche) Kommission Arbeitsschutz und Normung; des ZVEI – (Deutscher) Zentralverband der Elektroindustrie oder in vielen der nahezu zahllosen firmeneigenen Darstellungen zu „HCL“ und „Biologischen Lichtwirkungen“.

[4] DIN SPEC 5031-100 :2015-08: Strahlungsphysik im optischen Bereich und Lichttechnik – Teil 100: Über das Auge vermittelte, melanopische Wirkung des Lichts auf den Menschen – Größen, Formelzeichen und Wirkungsspektren.

Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.


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