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Der „HCL-Leitfaden“ des ZVEI, präsentiert von Peter Dehoff (licht.de), enthält bemerkenswerte Beispiele für Lichtplanungen auch im Sinne „Integrativer Lichtqualität“, aber bei „HCL“ fehlt der Kontext zum gesetzlichen Rahmen und zum realen Planungsalltag in Deutschland – so kann aus einem Leitfaden schnell ein „Leidfaden“ werden (Quelle: ep/S. Winterfeldt)
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Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Integrative Lichtqualität 
ist mehr als nur „HCL“ - Erläuterungen zu den „Weimarer Thesen“ (2)

15.10.2020

Die „Weimarer Thesen“ beschreiben für Lichtplaner, Lichtplanende, Ingenieure und Architekten und auch für lichtausführende Firmen die moderne „Integrative Lichtqualität“ und damit aktuelle Grundsätze für eine ganzheitliche und attraktive Lichtplanung sowie für eine moderne Beratung und Ausführung von Licht- und Beleuchtungsanlagen. Diese Thesen werden im Folgenden näher erläutert.

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Dieser zweite Teil der Erläuterungen zu den „Weimarer Thesen“ setzt den Beitrag aus Teil 1 fort und thematisiert mit den Thesen 9 bis 15 u. a. Definitionsfragen, Leistungsbilder und die Planungsintegration.

9. These

Endverbraucher – wie Privathaushalte oder Büronutzer – gehören selten zu den Auftraggebern von Lichtplanungen und erhalten dementsprechend kaum kompetente Lichtberatung. Daher ist es wichtig, die Themen Licht- und Beleuchtungsqualität allgemein-verständlich und breit zu vermitteln und so am Markt zu positionieren.

Bedürfnisse der Anwender und 
Nutzer stehen im Mittelpunkt

Der Ansatz „Integrative Lichtqualität“ orientiert sich an den Bedürfnissen von Anwendern und Nutzern und bewertet die tatsächlichen Erfordernisse vor Ort.

Viele von Interessensgruppen publizierte Schriften fokussieren lediglich spezifische Teilaspekte oder orientieren sich nur mittelbar an den Anwendern [3].

Deren Bedürfnisse können daher in der Realität von Planungs- und Bauprozessen nicht abgebildet werden, was eine entsprechende Umsetzung erschwert. Die Verantwortung von lichtausführenden Elektrofirmen steigt damit, je weniger Planung und Beratung der Kunde und Nutzer vorweisen kann. Hier gilt der Beratungsgrundsatz: „Besser mehr als zu wenig“ – und zwar ausdrücklich.

10. These

Lichtplanende – vor allem Ingenieure und Architekten – müssen sich das Thema Licht vollumfänglich zu Eigen machen. Erst im Kontext des tatsächlichen Planens und Bauens (zeitliche Komponente) und am jeweiligen Objekt vor Ort (räumliche Komponente), mit der jeweils spezifischen Nutzung und Anwendung (funktionale Komponente), kann gesundes und attraktives Licht als „Integrative Lichtqualität“ geplant werden.

Fachkenntnisse erwerben sowie 
anwenden und verbreiten

Lichtplanende, vor allem Ingenieure und Architekten in ihrer traditionellen Rolle als Vertretungen von Bauherren und Anwendern, sind entscheidende Multiplikatoren und müssen den Ansatz „Integrative Lichtqualität“ kommunizieren und diesen im spezifischen Anwendungsfall umsetzen können.


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