
Beleuchtungstechnik: EU setzt auf LED
Im Lampendschungel der EU [Update]
Ende 2016 erweiterte die EU das Verkaufsverbot für Halogenlampen. Basis sind die Verordnungen 1194/2012 und 1428/2015 – doch im Dickicht der EU-Maßnahmen den Überblick zu behalten, fällt schwer. ep hat recherchiert, welche Richtlinien und Verordnungen für das Verkaufsverbot entscheidend waren.
Leuchten, die in den Verkauf kommen und Leuchtmittel besitzen, die auswechselbar sind, müssen zumindest mit Lampen der Energieeffizienzklasse A+ kompatibel sein.
Leuchten, für deren Fassung es keine Retrofit-LED-Lampe gibt, dürfen seit 01. September 2016 nicht mehr im Handel verkauft werden. Das Verkaufsverbot betrifft auch Leuchten, die nur mit Energiesparlampen benutzt werden können und deren Schutzglas über der Lampe zu klein für eine Retrofit größerer Bauform ist.
A++, A+ oder A – welche Klasse für welche Fassung?
Bei Fassungen, die für Retrofit der Energieeffizienzklasse A++ ausgelegt sind, können Lampen der Klassen A++ oder A+ mitgeliefert werden. Für Fassungen der Klasse A+ reichen mitgelieferte Leuchtmittel der Klassen A oder A+.
Es muss beachtet werden, dass laut Definition der Ökodesign-Anforderung herkömmliche Glühlampen mit einer Länge von mehr als 60 Millimeter keine Speziallampen sind.
Laut EU-Definition sind herkömmliche Glühlampen mit einer Länge von mehr als 60 mm keine Speziallampen, wenn
- sie lediglich mechanischen Erschütterungen oder Vibrationen standhalten
- es sich nicht um herkömmliche Glühlampen für Verkehrssignalanlagen handelt
- sie eine Nennleistung von mehr als 25 Watt aufweisen
- sie den zugehörigen Angaben zufolge besondere Merkmale haben, über die auch Lampen verfügen, die gemäß Verordnung (EU) Nr. 874/2012 in höhere Energieeffizienzklassen eingeordnet werden (wie z. B. keine EMV-Störaussendungen, Farbwiedergabeindex (CRI) von mindestens 95 und UV-Emissionen von höchstens 2 mW je 1 000 lm).
Gem. Art. 3 Nr. 2 neu der Verordnung Nr. 244/2009 (geändert durch Verordnung Nr. 1428/2015) müssen Speziallampen speziellen Kennzeichnungsanforderungen genügen (siehe hierzu Abschnitt Kennzeichnung von Speziallampen/Spezialprodukten).
Zusammenfassung, leicht verständlich
Quintessenz dieser EU-Verordnungen:
Die EU setzt auf LED, Halogenlampen haben nur als Speziallampen eine Zukunft.
Durch die EU-weite Unterstützung der LED-Technik und die Festlegung, nur noch Lampen mit Energieeffizienzklasse A – A++ zu liefern und zu verkaufen, wird tatsächlich der Energieverbrauch gesenkt.
Offen ist, warum in der EU nicht die generelle Beschränkung auf die Energieeffizienzklassen A+ und A++ festgelegt wurde, damit auch die quecksilberhaltigen Energiesparlampen nach und nach vom Markt verschwinden.
