Skip to main content 
Betriebsführung und -Ausstattung | Leuchtmittel

Energieeffizienz

EU verbietet 230-Volt-Halogenlampen

05.09.2016

Seit 1. September dürfen keine 230-Volt-Halogenlampen mehr an den Handel ausgeliefert werden. Warum gibt es das Verbot? Ist es sinnvoll? Wo muss man alte Halogenlampen entsorgen?

Auf welcher Grundlage erfolgt das Lieferverbot an den Handel? Vor neun Jahren beschloss das Europäische Parlament die Ökodesign-Anforderungen für Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht (Richtlinie 2005/32/EG). Die darauf folgende EU-Verordnung 244/2009 vom 18. März 2009 legte fest, dass ineffiziente Leuchtmittel in sechs Stufen vom Markt genommen werden. Am 1. September 2009 trat Stufe 1 in Kraft: Verkaufsverbot für mattierte Glühlampen. Für klare Glühlampen galten ab 2009 jährlich steigende Anforderungen an die Energieeffizienz, was bis 2012 (Stufe 4) zum Verschwinden der Glühlampen aus den Verkaufsregalen führte. Welche Lampen dürfen nicht mehr an den Handel geliefert werden? Ab 1. September 2016 müssen alle Lampen mindestens Energieeffizienzklasse B erreichen. 230-Volt-Halogenlampen mit gerichtetem Licht (Reflektorlampen) besitzen nur Energieeffizienzklasse C. Deshalb sind sie vom Lieferverbot betroffen. Ausgenommen vom Verbot sind klare 230-Volt-Halogenlampen in Glühlampenform. Obwohl sie ebenfalls nur Energieeffizenzklasse C aufweisen, gilt für sie eine Übergangsfrist bis 1. September 2018. Nicht vom Verbot betroffen sind 12-Volt-Halogenlampen.

Links: Darf nicht mehr in den Handel gebracht werden – 230-Volt-Halogenlampe mit GU10-Sockel. Rechts: Auch in Zukunft erlaubt – 12-Volt-Halogenlampe mit GU5.3-Sockel (Bild: Brianpirie, Lizenz: CC0)

Müssen Lagerbestände entsorgt werden? Nein, Lagerbestände können abverkauft werden. Neuware darf jedoch nicht mehr geordert und in den stationären oder Onlinehandel gebracht werden. Was bezweckt die EU mit dem Verbot? Bis 2020 sollen alle EU-Staaten zusammen ca. 16 Terawattstunden Energie pro Jahr einsparen. Darin einbezogen sind mehrere Produktgruppen, aufgelistet in der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Das Verbot einzelner Leuchtmittel ist nur ein kleiner Teil der EU-Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz. Konnte der Stromverbrauch durch die Leuchtmittelverbote reduziert werden? Gemäß den EU-Vorgaben muss Deutschland bis 2020 ca. 3,5 Terawattstunden Energie pro Jahr einsparen. 2015 lag der Verbrauch bereits 3 Terawattstunden unter dem Wert von 2008. Dieser Rückgang wird auch mit dem Glühlampenverbot begründet. Allerdings sinkt der private Stromverbrauch nur bei Leuchtmitteln. Insgesamt steigt der Verbrauch pro Haushalt unvermindert an. Dieser Effekt wird auf den sich ständig erhöhenden Ausstattungsgrad mit elektronischen Geräten sowie die immer stärkere Vernetzung der Technik zurückgeführt. Smart Home erfordert beispielsweise permanenten Standby-Betrieb aller angeschlossenen Geräte, was die Maßnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs konterkariert. Wo entsorge ich alte Halogenlampen? Kleine Mengen aus Privathaushalten oder Kleingewerbe nehmen die Recyclinghöfe entgegen. In Berlin können z. B. bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) bis zu 20 Lampen abgegeben werden. Für Onlinehändler und stationäre Händler organisiert der gemeinnützige Retourlogistiker Lightcycle die Rücknahme von Leuchtmitteln (ab 50 Stück). Das Elektro-Altgeräte-Gesetz (ElektroG) verpflichtet Händler unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten. Kann ich alte Halogenlampen mit der Post an den Händler zurückschicken? Der Versand mit der Post ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Alte Halogenlampen müssen in kommunalen Recyclinghöfen oder in Sammelstellen von Lightcycle abgegeben werden. Letztere können z. B. Filialen von Flächenmärkten wie Saturn oder Mediamarkt sein. In Verbindung stehende Artikel
Recycling per Post
Osram: Ex Oriente Lux
Die große Osram-Show

Autor
Name: Jürgen Winkler