Netzentgelte
Erhöhte Energiekosten für Industrie und Gewerbe
Auch für das Jahr 2024 wird ein Anstieg der Netzentgelte erwartet. Da diese über 20 % der gesamten Stromkosten ausmachen können, müssen viele Industrie- und Gewerbeunternehmen mit einer Zunahme der Energiekosten rechnen.
Zwar hat die Bundesregierung mit dem im November 2023 angekündigten „Strompreispaket“ eine Unterstützungsabsicht signalisiert und ein Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten wurde beschlossen. Insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage bleibt dennoch abzuwarten, ob die Energiekostenerhöhung abgefedert werden kann.
Die Auswertung der vorläufig veröffentlichten Netzentgelte zeigt einen bundesweiten Preisanstieg von 12 %, wobei der durchschnittliche Leistungspreis in der Mittelspannung bei rund 149 €/kW liegt (gewichtet nach Ortschaften). Einige Gemeinden im Saarland fallen mit dem höchsten Leistungspreis von 334 €/kW besonders auf. Ebenso liegt der Preis im Burgenland in Sachsen-Anhalt mit 324 €/kW deutlich über dem deutschen Durchschnitt. Berlin und Hamburg verzeichnen den größten Anstieg unter den Bundesländern. Der Netzbetreiber Getec net GmbH erhöht seine Preise in beiden Stadtstaaten um 35 %, was zu einer Preiserhöhung um 50 €/kW führt. Die höchsten durchschnittlichen Leistungspreise sind in Rheinland-Pfalz (157,19 EUR/kW), Sachsen-Anhalt (153,56 EUR/kW), Saarland (153,36 EUR/kW) und Thüringen (153,11 EUR/kW) zu verzeichnen.
Maßgebliche Ursachen: Verschiebung des Basisjahres und höhere Kosten
Die Preiserhöhung wird teilweise darauf zurückgeführt, dass der Beginn der nächsten Regulierungsperiode für Stromnetzbetreiber (2024 bis 2028) erfolgt und das Basisjahr von 2016 auf 2021 verlagert wurde. Dies hat zur Folge, dass die Preiserhöhungen, die in diesem fünfjährigen Zeitraum auftraten, erstmals in den Netzentgelten berücksichtigt werden. Der Preisanstieg wird zusätzlich durch den erforderlichen Netzausbau verstärkt, der aufgrund der anhaltenden Dezentralisierung der Energieversorgung notwendig ist. Darüber hinaus sind auch bei den Netzbetreibern die Betriebskosten gestiegen, was sich in den Preisen widerspiegelt.
Nachdem es gelungen ist, bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte festzulegen und diese durch eine anteilige Finanzierung der Übertragungsnetzkosten seitens der Bundesregierung mit einem Zuschuss von 5,5 Mrd. Euro weitestgehend konstant zu halten, werden Forderungen laut, auch die Verteilnetzentgelte zu subventionieren, um dem kontinuierlichen Preisanstieg entgegenzuwirken. Angesichts des kürzlich ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 scheint die Möglichkeit einer solchen Unterstützungsmaßnahme jedoch begrenzt zu sein.