
Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Beurteilung der Lichtbogengefahr in Batterieanlagen
Den ep erreichte der kritische Brief eines Lesers zu einem im Heft veröffentlichten Foto. Dieses Foto zeigt eine konkrete Arbeitssituation an einer Batterieanlage, bei der ein Techniker ohne geeignete PSA mit unisoliertem Werkzeug Batteriezellen montiert.
Fazit: Für die Abschätzung der Gefährdungen durch Störlichtbögen in Batterieanlagen ist die Fachkunde einer Elektrofachkraft erforderlich. Ein Lichtbogen ist erst ab einer Batteriespannung von deutlich mehr als 10 V – 15 V zu erwarten. Kurzschlüsse unterhalb dieses Spannungsbereiches werden ihre Energie in die thermische Aufheizung der Kurzschluss auslösenden Gegenstände und in den Bauteilen der Fehlerschleife freisetzten. Die Abschätzung der Lichtbogenenergie in Abhängigkeit von der Kurzschlussenergie hängt in erster Linie von der Batteriespannung und dem Innenwiderstand der Batterie ab. In Zweiter Linie kann die Kapazität in Amperestunden bzw. die maximale Ladung der Batterie herangezogen werden. Bei Arbeiten unter Spannung mit Lichtbogengefahr in Batterieanlagen ist je nach Batteriesystem sowohl persönliche Schutzausrüstung gegen Störlichtbogen der Klasse 1 oder Klasse 2 als auch PSA für Arbeiten unter Spannung bei nicht berührungsgeschützten aktiven Teilen mit einer Spannung von über DC 120 V notwendig. Der Einsatz von isolierten Anschlusssystemen, isolierten Werkzeugen sowie die Absicherung der Stromkreise durch Sicherungen und Schutzschalter sind weitere zweckmäßige Schutzmaßnahmen bei Arbeiten unter Spannung an Batterieanlagen.
Literatur: [1] DGUV Information 203-077 (bisher BGI/GUV-I 5188) Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen, Hilfe bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, Oktober 2012.
[2] DIN EN 61660-2 (VDE 0103-10):1998-05 Kurzschlußströme; Kurzschlußströme in Gleichstrom-Eigenbedarfsanlagen von Kraftwerken und Schaltanlagen – Teil 2: Berechnung der Wirkungen.
Autor: F. Florschütz
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