Zum Hauptinhalt springen 
Bild: stock.adobe.com/Paylessimages
Regenerative/Alternative Energien | Photovoltaik | Betriebsführung | Finanzen/Steuern | Recht

PV-Anlagen

Bessere Konditionen für Eigenstromerzeugung

22.05.2023

Die überarbeitete Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bietet den Besitzern von Haus-PV-Anlagen seit Beginn des Jahres vorteilhaftere Rahmenbedingungen. Die Neufassung umfasst eine erweiterte Förderung, höhere Vergütungssätze sowie den Abbau bürokratischer Hürden und die Abschaffung von Steuern.

Zurück zur Standardansicht

Durch die Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden die Bedingungen für Verbraucher, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen, verbessert. Die vorgeschlagenen Änderungen konzentrieren sich insbesondere auf Solaranlagen mit einer Leistung von 3 bis 20 kWp, wie sie typischerweise in Einfamilienhäusern anzutreffen sind. Das Hauptziel besteht darin, den Ausbau erneuerbarer Energien signifikant voranzutreiben. Bis zum Ende des Jahres soll die gesamte installierte Leistung von Photovoltaikanlagen in Deutschland um 9 GW erhöht werden, während bis 2026 weitere 22 GW an Leistung geplant sind. Etwa die Hälfte dieser Anlagen ist für Dachanlagen vorgesehen, während die andere Hälfte als Freiflächenanlagen realisiert werden soll.

Seit Mitte 2022 gelten erhöhte Vergütungssätze für den Strom, der aus Anlagen stammt, die in diesem Zeitraum in Betrieb genommen wurden. Es wird eine Unterscheidung zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Vollvergütung vorgenommen:

Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Vergütung:

  •     bei bis zu 10 kW Leistung 8,2 Cent pro kWh,
  •     bei 10 bis 40 kW Leistung 7,1 Cent pro kWh
  •     bei 40 bis 100 kWLeistung 5,8 Cent pro kWh

Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:

  •     bei bis zu 10 kW Leistung 13,0 Cent pro kWh,
  •     bei 10 bis 40 kW Leistung 10,9 Cent pro kWh,
  •     bei 40 bis 100 kW Leistung 10,9 Cent pro kWh

Um eine dauerhaft erhöhte Vergütung zu erhalten, müssen die Anlagen vor ihrer Inbetriebnahme und jährlich bis zum 30. November als Vollvergütungsanlagen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bringt Verbesserungen mit sich

Martin Brandis, ein Energieexperte der Verbraucherzentrale, betont jedoch, dass es für die meisten Verbraucher wirtschaftlich am vorteilhaftesten ist, ihren selbst erzeugten Solarstrom selbst zu nutzen. Es besteht auch die Möglichkeit, beispielsweise eine kleine Anlage mit einem hohen Eigenverbrauchsanteil und eine große Anlage zur Vollvergütung zu kombinieren.

Eine neue Entwicklung ist, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kW sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu 7 kWh ihr volles Potential ausschöpfen dürfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und sind nicht mehr, wie bis Ende 2022, auf eine Drosselung auf 70 % der Nennleistung beschränkt.

Durch die Nutzung von Krediten aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard besteht die Möglichkeit, den Kauf und die Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage sowie den Erwerb eines Stromspeichers zu finanzieren. Darüber hinaus gibt es einzelne Bundesländer und Kommunen, die die Anschaffung von Batteriespeichern durch Förderprogramme unterstützen.

Die Förderanträge müssen stets vor dem Beginn einer Maßnahme gestellt werden.

Verbraucher können auch in Bezug auf die Einkommensteuer Erleichterungen erwarten. Rückwirkend für das Besteuerungsjahr 2022 sind Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet, dass weder Einkommensteuer noch Mehrwertsteuer gezahlt werden müssen. Diese Befreiung gilt sowohl für Anlagen, die auf oder an Einfamilienhäusern installiert sind, als auch für Anlagen auf Garagen, Carports und andere Nebengebäude.

Zurück zur Standardansicht