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EEG 2021 zum Solar-Beschleunigungsgesetz machen – jetzt Brief an die Politik mitzeichnen!
13.11.2020
Über 3.000 Unternehmer aus der Energiewirtschaft haben im Frühjahr einen offenen Brief zur Abschaffung des 52 GW-Solardeckels unterschrieben und damit auf Initiative des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) für entscheidenden Druck auf die Bundesregierung gesorgt. Der Solardeckel ist Geschichte, doch schon drohen neue Marktbarrieren.
Mit dem vorliegenden Entwurf zum EEG 2021 sollen wieder Hürden für Photovoltaik und Solarstromspeicher aufgebaut werden. Kommt es zu keinen Nachbesserungen am Gesetzesentwurf, so dürfte die Nachfrage nach neuen PV-Dächern im kommenden Jahr deutlich einbrechen. Riesige Potentiale im PV- und Speichermarkt werden dann nicht oder nur unzureichend gehoben. Klimafolgekosten und Um-satzverluste im zweistelligen Milliardenbereich wären damit verbunden. Teilweise verstößt das EEG 2021 sogar gegen EU-Recht, wie Gutachten des BSW belegen.
Da eine neue Bundesregierung frühestens 2023 gegensteuern kann, will die Branche jetzt erneut gemeinsam Flagge zeigen und den Bundestag zu Nachbesserungen am EEG-Entwurf drängen.
Der BSW fordert alle in der Photovoltaikbranche tätigen Unternehmen auf, deshalb noch heute den offenen Brief an die Spitzen von Bundes- und Landespolitik zu unterschreiben. Verbandsziel ist es, aus dem Verhinderungs- ein Solar-Beschleunigungsgesetz zu machen. Der Brief soll in der kommenden Sitzungswoche des Bundestages (Mitte November) wichtigen Spitzenpolitikern vorgelegt werden. Der offene Brief richtet sich ganz besonders gegen folgende Hürden, Hemmnisse und Versäumnisse:
1. Einführung stark limitierter u. untauglicher Solarausschreibungen für mittelgroße Solardächer verbunden mit einem Eigenverbrauchsverbot
2. „Sonnensteuer“ auf PV-Eigen- u. Direktverbrauch in Wohn- und Gewerbequartieren, bei Ü20-Anlagen bereits ab der 1. Kilowattstunde
3. Kostentreibende und vollkommen unverhältnismäßige Auflagen zum Messen und Steuern, teils bereits ab 1 Kilowattpeak PV-Leistung
4. Starke Limitierung des Ausbaupfades für Solardächer, fehlerhafter Degressionsmechanismus
5. Unangemessene Deckelung von Auktionsvolumen u. Standortkulisse von neuen Solarparks, kaum Raum für innovative Lösungen.
Bereits über 500 Solarunternehmer haben in den ersten 48 Stunden nach Start des Aufrufes gezeichnet. Ziel ist es, bis Ende der Woche mindestens 1.000 Unterzeichner zu gewinnen. Der BSW bittet deshalb auch um Ihre Teilnahme und eine Online-Mitzeichnung bis spätestens Freitag, 13.11.2020, 15.00 Uhr unter folgendem Link (3 Min.): hier unterzeichnen
Da eine neue Bundesregierung frühestens 2023 gegensteuern kann, will die Branche jetzt erneut gemeinsam Flagge zeigen und den Bundestag zu Nachbesserungen am EEG-Entwurf drängen.
Der BSW fordert alle in der Photovoltaikbranche tätigen Unternehmen auf, deshalb noch heute den offenen Brief an die Spitzen von Bundes- und Landespolitik zu unterschreiben. Verbandsziel ist es, aus dem Verhinderungs- ein Solar-Beschleunigungsgesetz zu machen. Der Brief soll in der kommenden Sitzungswoche des Bundestages (Mitte November) wichtigen Spitzenpolitikern vorgelegt werden. Der offene Brief richtet sich ganz besonders gegen folgende Hürden, Hemmnisse und Versäumnisse:
1. Einführung stark limitierter u. untauglicher Solarausschreibungen für mittelgroße Solardächer verbunden mit einem Eigenverbrauchsverbot
2. „Sonnensteuer“ auf PV-Eigen- u. Direktverbrauch in Wohn- und Gewerbequartieren, bei Ü20-Anlagen bereits ab der 1. Kilowattstunde
3. Kostentreibende und vollkommen unverhältnismäßige Auflagen zum Messen und Steuern, teils bereits ab 1 Kilowattpeak PV-Leistung
4. Starke Limitierung des Ausbaupfades für Solardächer, fehlerhafter Degressionsmechanismus
5. Unangemessene Deckelung von Auktionsvolumen u. Standortkulisse von neuen Solarparks, kaum Raum für innovative Lösungen.
Bereits über 500 Solarunternehmer haben in den ersten 48 Stunden nach Start des Aufrufes gezeichnet. Ziel ist es, bis Ende der Woche mindestens 1.000 Unterzeichner zu gewinnen. Der BSW bittet deshalb auch um Ihre Teilnahme und eine Online-Mitzeichnung bis spätestens Freitag, 13.11.2020, 15.00 Uhr unter folgendem Link (3 Min.): hier unterzeichnen