EEG-Novelle in der Diskussion
Das Bundeskabinett hat am 23. September die vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) verabschiedet. Wie die Stellungnahmen der Solar- und Windenergieverbände zeigen, ist es kein großer Wurf geworden. Das war aber auch nicht zu erwarten, denn ein 20 Jahre altes, mehrfach novelliertes Gesetz wird naturgemäß immer komplizierter.
Ein großer Wurf würde vermutlich nur gelingen mit einem völlig neuen Gesetz, das nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch den Stromtransport und möglichst auch die Sektorkopplung einschließt, also die Energiewende als Ganzes betrachtet und nicht nur als „Stromwende“.
Als „Ausbau-Gesetz“ war das EEG durchaus erfolgreich. Aber die stetige Steigerung des Ausbaus der Solar- und Windenergieleistung führt unweigerlich dazu, dass einige dünn besiedelte Regionen „überlaufen“, weil der Strom dort weder verbraucht noch abgeführt werden kann, während in den Industrieregionen der Ökostrom knapp ist. Seit Jahren müssen vor allem an der Küste immer wieder Windparks abgeschaltet werden, weil das Netz regional überlastet ist. Der nicht erzeugte Strom wird den Betreibern vergütet, also bezahlt, obwohl er gar nicht geliefert wurde. An diesen und anderen Widersprüchen wird die vorliegende EEG-Novelle nichts ändern.
Es gibt aber auch erfreuliche Überraschungen. Zum Beispiel die Festschreibung, bis zum Jahr 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 % zu steigern. Unterlegt wird dies durch einen Ausbaupfad, der zunächst bis zum Jahr 2030 gelten soll. Dann soll die Windenergie an Land auf 71 GW ausgebaut sein, auf See auf 20 GW. Für die Photovoltaik sind 100 GW als Ziel festgeschrieben. Das bedeutet eine bestimmte neu zu installierende Leistung für jedes einzelne Jahr (Tabelle 1).
Ausweitung der Ausschreibungen
Für die Branche weniger erfreulich ist die Ausweitung der Ausschreibungen. Weil die Ausschreibungen von Solar- und Windparks dazu geführt haben, dass deren Stromerzeugungskosten kräftig gefallen sind, hält Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier unbeirrt daran fest. Natürlich ist es zu begrüßen, wenn sich herausstellt, dass der Ökostrom eigentlich nur etwa so viel kostet wie der Strom aus konventionellen Energien.
Ausschreibungen haben aber keinen Sinn mehr, wenn nur noch wenige Investoren in der Lage sind, mitzubieten. Die jüngsten Windenergie-Ausschreibungen waren regelmäßig unterzeichnet, sodass alle Bieter einen Zuschlag bekamen. Viele kleinere Akteure beteiligen sich gar nicht mehr, weil sie die Windenergieanlagen nicht preisgünstig genug einkaufen können oder weil ihnen die Flächen fehlen. Extrem zeigt sich dies, wenn Offshore-Kapazitäten ausgeschrieben werden. Dann machen zwei oder drei Konzerne die Sache unter sich aus.
Auch in der Solarbranche hält sich die Begeisterung für Ausschreibungen in Grenzen, denn sie sind mit erheblichem Aufwand für die Investoren verbunden. Bislang müssen alle PV-Anlagen ab 750 kW ausgeschrieben werden. Zwar ist es dem Bundeswirtschaftsminister nicht gelungen, die Grenze weit nach unten zu verschieben und alle PV-Anlagen ab 100 kW in die Ausschreibung zu zwingen. Widerstände aus der Branche führten zu einem Kompromiss. Aber die Absenkung von 750 auf 500 kW ließ sich nicht abwenden.
Dazu kommt, dass diese mittelgroßen PV-Anlagen den Strom komplett einspeisen müssen. Der Solarstrom steht also für den Eigenverbrauch nicht zur Verfügung. Das ist für mittelständische Unternehmen voraussichtlich nicht interessant, und deshalb wird die Planung einer solchen Investition in vielen Fällen im Sande verlaufen. Wenn diese Unternehmen den Strom nicht selbst verbrauchen können, werden sie wohl kaum die Anlage auf ihren Dächern installieren, nur um Strom zu erzeugen, den sie lediglich mit einem relativ geringen Ertrag einspeisen können. Viele gewerbliche Gebäude mit großen Flachdächern, die sich nahezu ideal für die Photovoltaik eignen, werden voraussichtlich bis auf weiteres ungenutzt bleiben. Es entsteht der Eindruck, dass mit der EEG-Novelle der Eigenverbrauch noch weiter zurückgedrängt werden soll.
Digitalisierung wird teuer
Unruhe stiftet außerdem ein länglicher Satz in der EEG-Novelle, der die Digitalisierung vorantreiben soll: „Die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen werden ausgeweitet und die Digitalisierungsstrategie über Smart-Meter-Gateways konsequent fortgeschrieben.“ Gegen Steuerbarkeit hat niemand etwas einzuwenden, denn wenn das Netz voll ist, dann muss die Einspeisung abgeregelt werden. Leider ist mit „konsequent“ die Absenkung der Bagatellgrenze auf 1 kW gemeint. Das würde praktisch alle PV-Anlagen betreffen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) weist darauf hin, dass durch diese Einbaupflicht unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, die einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb gefährden. Nach Angaben des BSW würden durch die Nachrüstung einmalige Kosten in Höhe von etwa 600 € entstehen sowie jährliche laufende Kosten in Höhe von etwa 100 €. Eine Beispielanlage mit 4 kW Leistung und 30 % Eigenverbrauch und einem Vergütungssatz in Höhe von 8,27 Cent würde unter dem Strich ein Ergebnis in Höhe von 211 € pro Jahr erzielen. Mit anderen Worten: Für den Betreiber lohnt sich die Nachrüstung nicht. Erst recht nicht für ältere Bestandsanlagen. Spätestens dann, wenn der Wechselrichter repariert werden muss und dadurch ungeplante Kosten entstehen, läge es nahe, eine ansonsten funktionstüchtige PV-Anlage vom Netz zu nehmen.
Auch der geplante verpflichtende Einbau einer stufenweisen Fernsteuerbarkeit für Solaranlagen bis zu einer installierten Leistung von 30 kW ist für den BSW nicht nachvollziehbar. Es solle dabei bleiben, dass Anlagen mit maximal 30 kW Leistung generell auf 70 % Einspeisung reduziert werden. Dieses „Peak-Shaving“ sei einfach und kostengünstig zu realisieren und habe sich bewährt. Durch die Verbindung mit einem Speicher könne man darüber hinaus verhindern, dass durch die Kappung der Leistungsspitzen Solarstrom verloren geht.
Rüstige Rentner
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- D. Koenemann
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