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Regenerative/Alternative Energien | Energietechnik/Erzeugung-weitere

EEG-Novelle in der Diskussion

Bisher kein großer Wurf
ep11/2020, 3 Seiten

Das 20 Jahre alte Erneuerbare-Energien-Gesetz wird noch nicht durch ein vollkommen neues ersetzt, sondern wiederum novelliert. Die durch die Novelle zu lösenden Aufgaben sind erheblich, und komplizierte Regelungen sind unvermeidlich.


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Das Bundeskabinett hat am 23. September die vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) verabschiedet. Wie die Stellungnahmen der Solar- und Windenergieverbände zeigen, ist es kein großer Wurf geworden. Das war aber auch nicht zu erwarten, denn ein 20 Jahre altes, mehrfach novelliertes Gesetz wird naturgemäß immer komplizierter.

Ein großer Wurf würde vermutlich nur gelingen mit einem völlig neuen Gesetz, das nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch den Stromtransport und möglichst auch die Sektorkopplung einschließt, also die Energiewende als Ganzes betrachtet und nicht nur als „Stromwende“.

Als „Ausbau-Gesetz“ war das EEG durchaus erfolgreich. Aber die stetige Steigerung des Ausbaus der Solar- und Windenergieleistung führt unweigerlich dazu, dass einige dünn besiedelte Regionen „überlaufen“, weil der Strom dort weder verbraucht noch abgeführt werden kann, während in den Industrieregionen der Ökostrom knapp ist. Seit Jahren müssen vor allem an der Küste immer wieder Windparks abgeschaltet werden, weil das Netz regional überlastet ist. Der nicht erzeugte Strom wird den Betreibern vergütet, also bezahlt, obwohl er gar nicht geliefert wurde. An diesen und anderen Widersprüchen wird die vorliegende EEG-Novelle nichts ändern.

Es gibt aber auch erfreuliche Überraschungen. Zum Beispiel die Festschreibung, bis zum Jahr 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 % zu steigern. Unterlegt wird dies durch einen Ausbaupfad, der zunächst bis zum Jahr 2030 gelten soll. Dann soll die Windenergie an Land auf 71 GW ausgebaut sein, auf See auf 20 GW. Für die Photovoltaik sind 100 GW als Ziel festgeschrieben. Das bedeutet eine bestimmte neu zu installierende Leistung für jedes einzelne Jahr (Tabelle 1).

Tabelle 1: Zubau gem

Ausweitung der Ausschreibungen

Für die Branche weniger erfreulich ist die Ausweitung der Ausschreibungen. Weil die Ausschreibungen von Solar- und Windparks dazu geführt haben, dass deren Stromerzeugungskosten kräftig gefallen sind, hält Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier unbeirrt daran fest. Natürlich ist es zu begrüßen, wenn sich herausstellt, dass der Ökostrom eigentlich nur etwa so viel kostet wie der Strom aus konventionellen Energien.

Ausschreibungen haben aber keinen Sinn mehr, wenn nur noch wenige Investoren in der Lage sind, mitzubieten. Die jüngsten Windenergie-Ausschreibungen waren regelmäßig unterzeichnet, sodass alle Bieter einen Zuschlag bekamen. Viele kleinere Akteure beteiligen sich gar nicht mehr, weil sie die Windenergieanlagen nicht preisgünstig genug einkaufen können oder weil ihnen die Flächen fehlen. Extrem zeigt sich dies, wenn Offshore-Kapazitäten ausgeschrieben werden. Dann machen zwei oder drei Konzerne die Sache unter sich aus.

Auch in der Solarbranche hält sich die Begeisterung für Ausschreibungen in Grenzen, denn sie sind mit erheblichem Aufwand für die Investoren verbunden. Bislang müssen alle PV-Anlagen ab 750 kW ausgeschrieben werden. Zwar ist es dem Bundeswirtschaftsminister nicht gelungen, die Grenze weit nach unten zu verschieben und alle PV-Anlagen ab 100 kW in die Ausschreibung zu zwingen. Widerstände aus der Branche führten zu einem Kompromiss. Aber die Absenkung von 750 auf 500 kW ließ sich nicht abwenden.

Dazu kommt, dass diese mittelgroßen PV-Anlagen den Strom komplett einspeisen müssen. Der Solarstrom steht also für den Eigenverbrauch nicht zur Verfügung. Das ist für mittelständische Unternehmen voraussichtlich nicht interessant, und deshalb wird die Planung einer solchen Investition in vielen Fällen im Sande verlaufen. Wenn diese Unternehmen den Strom nicht selbst verbrauchen können, werden sie wohl kaum die Anlage auf ihren Dächern installieren, nur um Strom zu erzeugen, den sie lediglich mit einem relativ geringen Ertrag einspeisen können. Viele gewerbliche Gebäude mit großen Flachdächern, die sich nahezu ideal für die Photovoltaik eignen, werden voraussichtlich bis auf weiteres ungenutzt bleiben. Es entsteht der Eindruck, dass mit der EEG-Novelle der Eigenverbrauch noch weiter zurückgedrängt werden soll.

Digitalisierung wird teuer

Unruhe stiftet außerdem ein länglicher Satz in der EEG-Novelle, der die Digitalisierung vorantreiben soll: „Die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen werden ausgeweitet und die Digitalisierungsstrategie über Smart-Meter-Gateways konsequent fortgeschrieben.“ Gegen Steuerbarkeit hat niemand etwas einzuwenden, denn wenn das Netz voll ist, dann muss die Einspeisung abgeregelt werden. Leider ist mit „konsequent“ die Absenkung der Bagatellgrenze auf 1 kW gemeint. Das würde praktisch alle PV-Anlagen betreffen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) weist darauf hin, dass durch diese Einbaupflicht unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, die einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb gefährden. Nach Angaben des BSW würden durch die Nachrüstung einmalige Kosten in Höhe von etwa 600 € entstehen sowie jährliche laufende Kosten in Höhe von etwa 100 €. Eine Beispielanlage mit 4 kW Leistung und 30 % Eigenverbrauch und einem Vergütungssatz in Höhe von 8,27 Cent würde unter dem Strich ein Ergebnis in Höhe von 211 € pro Jahr erzielen. Mit anderen Worten: Für den Betreiber lohnt sich die Nachrüstung nicht. Erst recht nicht für ältere Bestandsanlagen. Spätestens dann, wenn der Wechselrichter repariert werden muss und dadurch ungeplante Kosten entstehen, läge es nahe, eine ansonsten funktionstüchtige PV-Anlage vom Netz zu nehmen.

Auch der geplante verpflichtende Einbau einer stufenweisen Fernsteuerbarkeit für Solaranlagen bis zu einer installierten Leistung von 30 kW ist für den BSW nicht nachvollziehbar. Es solle dabei bleiben, dass Anlagen mit maximal 30 kW Leistung generell auf 70 % Einspeisung reduziert werden. Dieses „Peak-Shaving“ sei einfach und kostengünstig zu realisieren und habe sich bewährt. Durch die Verbindung mit einem Speicher könne man darüber hinaus verhindern, dass durch die Kappung der Leistungsspitzen Solarstrom verloren geht.

Rüstige Rentner

Ein Thema, das nicht nur die Photovoltaik, sondern auch die Windenergie betrifft, ist die Zukunft der Anlagen, die 20 Jahre lang Strom erzeugt haben und anschließend aus dem Geltungsbereich des EEG fallen.

Der Fachverband VDMA Power Systems weist als Interessenverband der Windenergie-Industrie darauf hin, dass bis Mitte der 2020er-Jahre rund 16 GW installierte Windenergie-Leistung diese Betriebsdauer erreicht haben werden. Weil aufgrund der Betriebserfahrungen und der regelmäßigen Wartung Tausender Windenergieanlagen inzwischen bekannt ist, dass die Lebensdauer durchaus 30 Jahre, unter Umständen sogar 40 Jahre erreichen kann, ist nicht einzusehen, dass diese „rüstigen Rentner“ die Stromerzeugung einstellen sollen.

Der VDMA schlägt vor, dass die Bestandsanlagen durch modernere Anlagen ersetzt (Repowering) oder wenigstens durch den Austausch einzelner Komponenten ertüchtigt werden. Um das Repowering zu vereinfachen, seien Höhenbegrenzungen sowie „willkürliche Abstandsregelungen“ zu prüfen. Das berührt einen wunden Punkt. Denn moderne Windenergieanlagen stehen auf rund 160 m hohen Türmen und die Rotoren haben einen Durchmesser von etwa 160 m. Die Gesamthöhe von 240 m beunruhigt viele Nachbarn, und deshalb wachsen überall im Land die Widerstände. Eine politische Debatte über die Notwendigkeit der Großanlagen scheint vordringlich zu sein, um emotional begründete Widerstände zu überwinden. Diese Debatte kam in jüngster Zeit zu kurz.

Die Frage, was aus den alten PV-Anlagen wird, die ebenfalls noch lange Strom produzieren können, ist nicht ganz so vordringlich, denn es betrifft zunächst nur Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 1 GW. Aber in den kommenden Jahren wird es immer mehr Anlagen betreffen. Weil die Betreiber nicht mit einer Einspeisevergütung rechnen können, die mehr als nur symbolischen Wert hat, wäre es für sie am sinnvollsten, mit dem Solarstrom eine Wärmepumpe zu betreiben oder ein Elektroauto aufzuladen. Das hat nach Ansicht des BSW aber nur Sinn, wenn dieser selbst genutzte Solarstrom von der EEG-Umlage vollständig befreit wird.

Für den von Altanlagen erzeugten Solarstrom, der nicht selbst genutzt wird, sieht die EEG-Novelle eine für 2027 befristete „Auffangvergütung“ vor. Dieser Strom darf also weiterhin eingespeist werden. Pro Kilowattstunde erhält der Betreiber den Marktwert abzüglich einer „Vermarktungspauschale“ in Höhe von 0,4 Cent. Angesichts eines Markpreises von aktuell 2 bis 3 Cent hält sich der finanzielle Nutzen jedoch in Grenzen.

Standorte werden knapp

Je mehr Solarparks gebaut werden, desto knapper werden die dann noch verfügbaren Flächen. Weil aber das Ausschreibungsvolumen (also die Leistung im Megawattbereich) nach Ansicht des BSW erhöht werden muss, um das Ausbauziel zu erreichen, sollten landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Ausbau der Photovoltaik einbezogen werden. Außerdem fordert der BSW, die Randstreifen an Verkehrswegen deutlich auszuweiten. Autobahnen und Eisenbahnlinien würden dann weitaus mehr als bisher von Solarparks gesäumt werden.

Windparks werden schon seit langem auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, denn der Flächenverbrauch ist geringer und deshalb gab es bisher keine nennenswerten Nutzungskonflikte. Seit einigen Jahren werden Windparks auch im Wald errichtet, weil die Türme hoch genug sind, um die Turbulenzzone über den Baumwipfeln zu überragen. Doch diesem Vorhaben sind durch den Natur- und Landschaftsschutz Grenzen gesetzt.

Außerdem ist die „Anlagenverdichtung“ in einigen norddeutschen Bundesländern deutlich stärker ausgeprägt als in den süddeutschen. Deshalb fordert der VDMA, die Flächenausweisung bundeseinheitlich und einvernehmlich zu lösen. Es sei notwendig, dass sich die Länder im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung zu verbindlichen Ausbauzielen verpflichten.

Die von der EEG-Novelle ausgelöste lebhafte Debatte macht deutlich, dass es eigentlich an der Zeit wäre, ein völlig neues Gesetz aus der Taufe zu heben. Für ein solches „Energiewendegesetz“ hatte diese Bundesregierung so kurz vor der Wahl offensichtlich nicht mehr die Kraft. Deshalb ist frühestens im Jahr 2022 mit einem großen Wurf zu rechnen.

D. Koenemann

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  • D. Koenemann
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