EEG-Novelle in der Diskussion
Ein Thema, das nicht nur die Photovoltaik, sondern auch die Windenergie betrifft, ist die Zukunft der Anlagen, die 20 Jahre lang Strom erzeugt haben und anschließend aus dem Geltungsbereich des EEG fallen.
Der Fachverband VDMA Power Systems weist als Interessenverband der Windenergie-Industrie darauf hin, dass bis Mitte der 2020er-Jahre rund 16 GW installierte Windenergie-Leistung diese Betriebsdauer erreicht haben werden. Weil aufgrund der Betriebserfahrungen und der regelmäßigen Wartung Tausender Windenergieanlagen inzwischen bekannt ist, dass die Lebensdauer durchaus 30 Jahre, unter Umständen sogar 40 Jahre erreichen kann, ist nicht einzusehen, dass diese „rüstigen Rentner“ die Stromerzeugung einstellen sollen.
Der VDMA schlägt vor, dass die Bestandsanlagen durch modernere Anlagen ersetzt (Repowering) oder wenigstens durch den Austausch einzelner Komponenten ertüchtigt werden. Um das Repowering zu vereinfachen, seien Höhenbegrenzungen sowie „willkürliche Abstandsregelungen“ zu prüfen. Das berührt einen wunden Punkt. Denn moderne Windenergieanlagen stehen auf rund 160 m hohen Türmen und die Rotoren haben einen Durchmesser von etwa 160 m. Die Gesamthöhe von 240 m beunruhigt viele Nachbarn, und deshalb wachsen überall im Land die Widerstände. Eine politische Debatte über die Notwendigkeit der Großanlagen scheint vordringlich zu sein, um emotional begründete Widerstände zu überwinden. Diese Debatte kam in jüngster Zeit zu kurz.
Die Frage, was aus den alten PV-Anlagen wird, die ebenfalls noch lange Strom produzieren können, ist nicht ganz so vordringlich, denn es betrifft zunächst nur Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 1 GW. Aber in den kommenden Jahren wird es immer mehr Anlagen betreffen. Weil die Betreiber nicht mit einer Einspeisevergütung rechnen können, die mehr als nur symbolischen Wert hat, wäre es für sie am sinnvollsten, mit dem Solarstrom eine Wärmepumpe zu betreiben oder ein Elektroauto aufzuladen. Das hat nach Ansicht des BSW aber nur Sinn, wenn dieser selbst genutzte Solarstrom von der EEG-Umlage vollständig befreit wird.
Für den von Altanlagen erzeugten Solarstrom, der nicht selbst genutzt wird, sieht die EEG-Novelle eine für 2027 befristete „Auffangvergütung“ vor. Dieser Strom darf also weiterhin eingespeist werden. Pro Kilowattstunde erhält der Betreiber den Marktwert abzüglich einer „Vermarktungspauschale“ in Höhe von 0,4 Cent. Angesichts eines Markpreises von aktuell 2 bis 3 Cent hält sich der finanzielle Nutzen jedoch in Grenzen.
Standorte werden knapp
Je mehr Solarparks gebaut werden, desto knapper werden die dann noch verfügbaren Flächen. Weil aber das Ausschreibungsvolumen (also die Leistung im Megawattbereich) nach Ansicht des BSW erhöht werden muss, um das Ausbauziel zu erreichen, sollten landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Ausbau der Photovoltaik einbezogen werden. Außerdem fordert der BSW, die Randstreifen an Verkehrswegen deutlich auszuweiten. Autobahnen und Eisenbahnlinien würden dann weitaus mehr als bisher von Solarparks gesäumt werden.
Windparks werden schon seit langem auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, denn der Flächenverbrauch ist geringer und deshalb gab es bisher keine nennenswerten Nutzungskonflikte. Seit einigen Jahren werden Windparks auch im Wald errichtet, weil die Türme hoch genug sind, um die Turbulenzzone über den Baumwipfeln zu überragen. Doch diesem Vorhaben sind durch den Natur- und Landschaftsschutz Grenzen gesetzt.
Außerdem ist die „Anlagenverdichtung“ in einigen norddeutschen Bundesländern deutlich stärker ausgeprägt als in den süddeutschen. Deshalb fordert der VDMA, die Flächenausweisung bundeseinheitlich und einvernehmlich zu lösen. Es sei notwendig, dass sich die Länder im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung zu verbindlichen Ausbauzielen verpflichten.
Die von der EEG-Novelle ausgelöste lebhafte Debatte macht deutlich, dass es eigentlich an der Zeit wäre, ein völlig neues Gesetz aus der Taufe zu heben. Für ein solches „Energiewendegesetz“ hatte diese Bundesregierung so kurz vor der Wahl offensichtlich nicht mehr die Kraft. Deshalb ist frühestens im Jahr 2022 mit einem großen Wurf zu rechnen.
D. Koenemann
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Solarparks werden grunds
Erneuerbare Energien brauchen gro
- D. Koenemann
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