Wiederholungsprüfung – Prüffrist, ständige Überwachung, Stichproben
Zu 1.: Prüffristen.
- den Zustand des Geräts
- die am vorgesehenen Einsatzort bei bestimmungsgemäßem Verwenden entstehenden Beanspruchungen und
- die für den Benutzer dabei entstehenden Gefährdungen
„... entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“
- die Tabellen mit den Prüffristen egal ob sie als Höchst-, Richt- oder Mindestwerte bezeichnet werden
- die erwähnte Rechenregel (> 2 %)
- die z. B. eine Höchstfrist vorgebenden gesetzlichen Vorgaben
- einerseits keinesfalls gedanken- oder kritiklos übernehmen/akzeptieren darf aber
- andererseits nutzen sollte, um die eigene, mit Hilfe eines Rechenprogramms [5] oder zeichnerischen Verfahrens [4] ermittelte Prüffrist kritisch zu bewerten.
Literatur
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768).
BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996. Aktualisierte Nachdruckfassung 2005.
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung vom 15. September 2006.
Bödeker, K.: Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte. 7. veränderte Auflage. Berlin: Huss-Medien GmbH 2010.
Neumann, T.: Organisation der Prüfung von Arbeitsmitteln. Berlin: VDE-Verlag 2006.
Bödeker, K; Kindermann, R.: Isolationsfehler ermitteln. Elektropraktiker Sonderheft: Messen und Prüfen, Berlin: Huss-Medien 2009; S. 814.
DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.
- K. Bödeker
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