Elektrotechnik
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Messen und Prüfen
„Der Umfang wiederkehrender Prüfungen ... auf Stichproben sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt werden (darf), soweit dadurch eine Beurteilung des ... Zustandes möglich ist.“
„... durch die wiederkehrende Prüfung Mängel aufzudecken sind, die den Betrieb behindern oder Gefährdungen aufdecken können.“
Wiederholungsprüfung in Form einzelner Stichproben
ep4/2010, 3 Seiten
„Der Umfang wiederkehrender Prüfungen ... auf Stichproben sowohl in Bezug auf den örtlichen Bereich (Anlagenteile) als auch auf die durchzuführenden Maßnahmen beschränkt werden (darf), soweit dadurch eine Beurteilung des ... Zustandes möglich ist.“
„... durch die wiederkehrende Prüfung Mängel aufzudecken sind, die den Betrieb behindern oder Gefährdungen aufdecken können.“
- wie die Prüfung erfolgen muss,
- ob eine Stichprobenprüfung sinnvoll ist und wenn dies der Fall ist, welche Prüfungen wo vorgenommen werden müssen.
- Es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben für den Umfang oder die Anzahl der Stichproben, die zum Erfüllen der Prüfaufgabe einer Wiederholungsprüfung erforderlich sind. Jede zu prüfende Anlage hat ihre Besonderheiten, die bei einer solchen Entscheidung zu beachten sind.
- Verantwortlich für den Umfang einer derartigen Wiederholungsprüfung, d. h. für die Anzahl der Stichproben, die Art, den Ort und die Intensität der einzelnen Prüfungen, ist einzig und allein der Prüfer, der mit dieser Prüfung betraut wurde. Er ist weisungsfrei (Betriebssicherheitsverordnung [2] und DIN VDE 1000-10 [3]) und nicht an formale Vorgaben seines Vorgesetzten gebunden. Selbstverständlich kann eine andere Elektrofachkraft, die als verantwortlicher Prüfer dann ebenfalls das Prüfprotokoll unterschreibt, aufgrund ihrer Kenntnis der Anlage unterstellte Mitarbeiter mit solch konkreten Prüfaufgaben betrauen.
- So verständlich es auch ist, dass bei einem solchen Auftrag die Prüfhandlungen und die Angebotspreise in möglichst große Übereinstimmung gebracht werden müssen, kann natürlich der dem Kunden genannte Preis nicht Grundlage der Entscheidung über die nötigen Prüfschritte sein. Es wäre doch sehr eigenartig, wenn ein Prüfer seinen Prüfaufwand und damit auch die dem Kunden zu liefernde Sicherheit nicht nach jeweiligen technischen Erfordernissen sondern in Abhängigkeit von einer Zeitvorgabe bestimmt. Erfahrungsgemäß lassen sich die später entstehenden Prüfkosten vor der Kostenkalkulation durch eine kurze, von einer erfahrenen Elektrofachkraft durchgeführte „Vorabbesichtigung“ ausreichend exakt bestimmen. Natürlich ist eine solche Vorgabe des Meisters in der Regel auch als Hinweis auf bereits gewonnenen Erfahrungen zu werten. Auf alle Fälle sollte der Anfragende die hier gestellte Frage auch mit seinem Meister besprechen.
Literatur
DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV vom 27. September 2002; zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.
DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.
Autor
- K. Bödeker
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