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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Wiederholungsprüfung – Prüffrist, ständige Überwachung, Stichproben

ep11/2010, 3 Seiten

Ich wurde damit beauftragt, die ortsveränderlichen sowie die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel unseres Betriebs nach DIN VDE 701-702, BetrSichV und BGV A3 zu prüfen. Bei der Vorbereitung auf diese Aufgabe haben sich bei mir einige Fragen ergeben, um deren Beantwortung ich bitte. 1. Darf die Prüffrist verlängert werden, wenn bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte weniger als 2 % der jeweils geprüften Geräte durchfallen? Gibt es eine Grenze, bis zu der die Frist verlängert werden darf? 2. Für ortsfeste elektrische Betriebsmittel gilt, dass den Forderungen nach einer Wiederholungsprüfung auch entsprochen wird, wenn sie ständig überwacht, d. h. kontinuierlich von Elektrofachkräften instand gehalten und durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens geprüft werden. Inwieweit reichen bei ortsfesten elektrischen Maschinen (z. B. CNC-Fräßmaschine) Stichproben aus und in welcher Form müssen die Ergebnisse erfasst/protokolliert werden? 3.Ist es zulässig, bei Unterverteilungen/Hauptverteilungen, die ich alle vier Jahre prüfe, lediglich einige Stromkreise zu überprüfen (Stichproben) und anhand der so gewonnenen Ergebnisse die gesamte Verteilung zu bewerten? Da es nicht immer möglich ist, die Stromkreise abzuschalten, wäre diese Verfahrensweise vorteilhaft.


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  • Der Anfragende muss entscheiden, ob er die 2-%-Regel anwenden kann. Sollte er dies tun, dann muss er auch begründen können, warum. Aus den oben angeführten Gründen halte ich es grundsätzlich für falsch, die durchschnittliche Qualität einer ganzen Gerätegruppe zum Festlegen der Prüfzeit von einzelnen Geräten heranzuziehen.
Zu 2.: Stichprobenprüfung bei fest angeschlossenen Betriebsmitteln. „... dass der Wiederholungsprüfung entsprochen wird, wenn sie (die Anlagen) ständig überwacht, d. h. kontinuierlich von Elektrofachkräften instand gehalten und durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens geprüft werden ...“
„... durch die Prüfung Mängel/Schäden rechtzeitig zu entdecken ... und der sichere Betrieb zu gewährleisten.“

  • alle diese Prüfgänge/Prüfschritte für die gesamte Anlage an einem bestimmten Zeitpunkt oder für die Anlagenteile/Betriebsmittel zeitlich versetzt durchführen oder
  • eine kontinuierliche Überwachung aller entscheidenden elektrischen Größen vorsehen oder die nötigen Prüfschritte regelmäßig per Hand vornehmen oder
  • eine intelligente, rationelle Mischung aller dieser Möglichkeiten und Verfahrensweisen organisieren.
„... soweit dadurch die erforderliche Beurteilung des Zustandes der Anlage/Betriebsmittel möglich ist.“




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Literatur

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768).

BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996. Aktualisierte Nachdruckfassung 2005.

TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung vom 15. September 2006.

Bödeker, K.: Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte. 7. veränderte Auflage. Berlin: Huss-Medien GmbH 2010.

Neumann, T.: Organisation der Prüfung von Arbeitsmitteln. Berlin: VDE-Verlag 2006.

Bödeker, K; Kindermann, R.: Isolationsfehler ermitteln. Elektropraktiker Sonderheft: Messen und Prüfen, Berlin: Huss-Medien 2009; S. 8–14.

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.

DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.


Autor
  • K. Bödeker
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