Wiederholungsprüfung – Prüffrist, ständige Überwachung, Stichproben
Zu 1.: Prüffristen.
- den Zustand des Geräts
- die am vorgesehenen Einsatzort bei bestimmungsgemäßem Verwenden entstehenden Beanspruchungen und
- die für den Benutzer dabei entstehenden Gefährdungen
„... entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“
- die Tabellen mit den Prüffristen egal ob sie als Höchst-, Richt- oder Mindestwerte bezeichnet werden
- die erwähnte Rechenregel (> 2 %)
- die z. B. eine Höchstfrist vorgebenden gesetzlichen Vorgaben
- einerseits keinesfalls gedanken- oder kritiklos übernehmen/akzeptieren darf aber
- andererseits nutzen sollte, um die eigene, mit Hilfe eines Rechenprogramms [5] oder zeichnerischen Verfahrens [4] ermittelte Prüffrist kritisch zu bewerten.
- Der Anfragende muss entscheiden, ob er die 2-%-Regel anwenden kann. Sollte er dies tun, dann muss er auch begründen können, warum. Aus den oben angeführten Gründen halte ich es grundsätzlich für falsch, die durchschnittliche Qualität einer ganzen Gerätegruppe zum Festlegen der Prüfzeit von einzelnen Geräten heranzuziehen.
„... durch die Prüfung Mängel/Schäden rechtzeitig zu entdecken ... und der sichere Betrieb zu gewährleisten.“
- alle diese Prüfgänge/Prüfschritte für die gesamte Anlage an einem bestimmten Zeitpunkt oder für die Anlagenteile/Betriebsmittel zeitlich versetzt durchführen oder
- eine kontinuierliche Überwachung aller entscheidenden elektrischen Größen vorsehen oder die nötigen Prüfschritte regelmäßig per Hand vornehmen oder
- eine intelligente, rationelle Mischung aller dieser Möglichkeiten und Verfahrensweisen organisieren.
Zu 3.: Stichproben an Verteilungen.
„Je Verteiler sind 30 % der Abgänge zu prüfen. Wenn dabei keine Mängel festgestellt werden, hat der Verteiler die Prüfung bestanden."
Literatur
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768).
BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996. Aktualisierte Nachdruckfassung 2005.
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung vom 15. September 2006.
Bödeker, K.: Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte. 7. veränderte Auflage. Berlin: Huss-Medien GmbH 2010.
Neumann, T.: Organisation der Prüfung von Arbeitsmitteln. Berlin: VDE-Verlag 2006.
Bödeker, K; Kindermann, R.: Isolationsfehler ermitteln. Elektropraktiker Sonderheft: Messen und Prüfen, Berlin: Huss-Medien 2009; S. 814.
DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.
- K. Bödeker
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