Noch haften Arbeitgeber für ihre Zusagen an Mitarbeiter
Letztlich könnten also bei einer auch von den Aktuaren geforderten Gesetzesänderung (vgl. Punkt Betriebsrenten-Stärkungsgesetz) die Pensionskassen, die ggf. falsche Versorgungszusagen zur Verfügung stellen, sowie die Berater der Arbeitgeber, darunter womöglich auch neben Agenten und Maklern einige Aktuare, eigentlich – statt des Arbeitgebers – künftig vor dieser Haftung geschützt werden.
Bewusst organisierte Nicht-Verantwortlichkeit?
Wie die Aktuarvereinigung feststellt, kann man an den Bilanzen noch nicht direkt erkennen, wie sich das Problem auftut – man sieht es dort nicht.
Zunehmend fragen sich bereits heute Arbeitgeber, nach der Verantwortlichkeit für die Leitung der Geschäfte bei den Trägern der bAV durch solche Aktuare. Sollten sie sich nicht über ihre Berufsvereinigung zu Wort melden, weil sie über die ihnen anvertrauten Vorsorgeeinrichtungen zur wirklichen Lage schweigen müssen?
In den Geschäftsberichten von Pensionskassen und Pensionsfonds, aber auch bei Lebensversicherern, können spektakuläre Gewinne ausgewiesen werden – häufig ein Einmaleffekt, den naive Betrachter als Nachhaltigkeit beschreiben.
Wenn Lebensversicherer aus Not ihr Tafelsilber verkaufen müssen, dann erscheinen hübsche (außerordentliche) Veräußerungsgewinne und eine hohe Nettoverzinsung. Beim Zusammenbrechen leuchten Lebensversicherungen nochmal richtig hell auf, so wie eine Supernova, bevor sie als schwarzes Loch endet. Dann stellt sich die Frage für den Arbeitgeber, ob er diesem Vorbild schicksalhaft folgen möchte oder wie er dies vielleicht überleben kann?
Lösungsoption für Arbeitgeber
Eine Möglichkeit besteht für Arbeitgeber darin, die arbeitsrechtliche Zusage im Einvernehmen mit den Mitarbeitern aufzuheben. Dies läßt sich wie ein „Steuersparmodell“ für Mitarbeiter gestalten. Was dem Mitarbeiter gemäß dem Inhalt der Zusage zusteht, wird versicherungsmathematisch zu berechnen sein.
Auf einem anderen Blatt steht, was der Arbeitgeber vom Träger der bAV, also aus der Kapitalanlage bei Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds, zurückbekommt. Häufiger bemerken Arbeitgeber erst dann, dass es nicht mal die Summe der zur Kapitalanlage vormals einbezahlten Beiträge ist, die erstattet wird. Bei rückgedeckten Unterstützungskassen sieht es häufig noch schlechter aus, weil gleichsam doppelte Verwaltungskosten angefallen sind.
Zusage durch betriebliche Stiftungseinrichtung
Neue Versorgungszusagen könnten durch eine betriebliche Stiftungs/Sozialeinrichtung geboten werden – wie sie beispielsweise als Modell von Carta Mensch Stiftung Deutschland konzipiert wird. Da es sich hierbei nicht um eine Zusage des Arbeitgebers handelt, fällt sie nicht unter die Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG), stellt aber dennoch eine betriebliche Altersversorgung dar – so die Autoren.
Mögliche Vorteile
Keine Haftung. Damit entfällt jede Bilanzberührung und auch die Haftung beim Arbeitgeber. Ebenso entfallen sämtliche Beiträge zum Pensionssicherungsverein, denn die Stiftung wird durch eine Insolvenz des Arbeitgebers nicht berührt. Reine Beitragszusagen sind damit zulässig. Die Unverfallbarkeit kann ohne Rücksicht auf das Betriebsrentengesetz frei gestaltet werden. Stiftungen müssen zudem keine Kapitalanlagevorgaben einhalten und sind nicht durch Solvency II auf sichere festverzinsliche Anlagen festgelegt.
Die Stiftung kann auch weitere Leistungen erbringen, beispielsweise in Notlagen oder bei Krankheit der Arbeitnehmer – wie u. a. Darlehen an Arbeitnehmer oder Stipendien der Kinder, ggf. vom Arbeitgeber zinsvergünstigt. Dafür kann man das Altersvorsorgekapital der Arbeitnehmer einsetzen, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Betriebsrat im Stiftungsbeirat dabei mitbestimmen können.
Kostengünstiger gestalten. Doch dann können diese beispielsweise ihre eigenen Fonds-Manager (ggf. auf Teilzeitbasis) beschäftigen und das bAV-Management damit wesentlich kostengünstiger selbst organisieren. Es fallen geringere Verwaltungs- und Transaktionskosten an. Die Verwaltung des angesammelten Vermögens würde bei einem Finanzhaus vielleicht jährlich 1–2 % kosten. Darüber hinaus müssen beispielsweise nicht mehr die bis zu über 18 % Abschlusskosten kalkuliert werden, die beim Einkauf einer Lebensversicherung über einen Strukturvertrieb entstehen.
Weitere Bilder
Schichtung der H
- P. Schramm
- J. Fiala
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunter