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Symbolfoto (Bild: Nik/stock.adobe.com)
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Schutzmaßnahmen | Betriebsausstattung | Betriebsführung | Arbeits- und Gesundheitsschutz | Arbeitsschutzunterweisung

Begriffe aus den Bereichen Betriebsführung und Arbeitsschutz

Was bedeutet Gefährdungsbeurteilung und welche Funktion hat sie?

14.03.2018

Wir erklären regelmäßig wichtige Fachbegriffe aus der Elektrotechnik und den Bereichen Betriebsführung und Arbeitsschutz, um den Wissensspeicher zu erneuern. Heute: Gefährdungsbeurteilung.

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In unserer Leseranfrage vom 13. März 2018 ging es um die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Unser Autor H.-H. Egyptien († 2016) erläutert nun die genaue Funktion und den Begriff der Gefährdungsbeurteilung.

Überblick

Die Gefährdungsbeurteilung war immer schon für alle Tätigkeiten üblich. Sie ist notwendig, um sicher arbeiten zu können. Man kann von einer allumfassenden Regel der Praxis sprechen, die meist unbewusst angewendet wird, um Unfälle und Schäden zu verhüten. Im Vorschriftenwerk wird sie allerdings erst in den letzten Jahrzehnten detailliert gefordert und beschrieben.

Verhältnisse im Betrieb

„Gefährdungsbeurteilung, was soll denn das?“ fragen auch heute noch manche Mitarbeiter im Betrieb. Vernünftige und aktive Kollegen bemerken wiederum: „Gefährdungsbeurteilungen machen wir als Praktiker schon immer, längst bevor der Gesetzgeber diese Forderung als allgemeinen Grundsatz vor Aufnahme einer Arbeit festgelegt hat." Wer irgendeine betriebliche Aufgabe durchführen muss, ist schon im Interesse der eigenen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes dazu verpflichtet, sich zu informieren über:

  •     die örtlichen Verhältnisse,

  •     die zeitlichen Veränderungen,

  •     die Fähigkeiten der Beschäftigten,

  •     die Eigenschaften der bereitgestellten Hilfsmittel und  Werkzeuge/Arbeitsmittel.

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