Begriffe aus den Bereichen Betriebsführung und Arbeitsschutz
Was bedeutet Gefährdungsbeurteilung und welche Funktion hat sie?
Wir erklären regelmäßig wichtige Fachbegriffe aus der Elektrotechnik und den Bereichen Betriebsführung und Arbeitsschutz, um den Wissensspeicher zu erneuern. Heute: Gefährdungsbeurteilung.
Dabei ist zu ermitteln, welche Bedingungen vom Prüfpersonal zu erfüllen sind, um diese Prüfungen oder Erprobungen vornehmen zu können (Befähigte Person). Besonders wichtig (nach BetrSichV) sind die Maßnahmen, die hinsichtlich der Montage von Arbeitsmitteln zu treffen sind. Das gilt soweit die Sicherheit der Arbeitsmittel von deren Zusammenbau abhängt. Diese Bedingung ist vor allem für Reparatur- und Prüftätigkeiten von Bedeutung. Bei elektrischen Betriebsmitteln ist der Schutz gegen direktes Berühren ebenso wie der Schutz bei indirektem Berühren ein solcher Fall.
Autor: H.-H. Egyptien († 2016)
Bild 1 oben rechts – Quelle: EP: V: Werkstatt im 19. Jahrhundert – eine Gefährdungsbeurteilung nach heutigem Sicherheitsstandard wäre kaum möglich
Bild 2 Mitte links – Quelle EP: Produktions- und Lagerhalle – hier ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich
Sind die Verkehrswege frei?
Ist die Beleuchtung einwandfrei?
Wie hoch ist die Lärmbelastung?
Sind die Fluchtwege gekennzeichnet?
Sind die Stapel sicher?
Bild 3 unten rechts - Quelle EP: Kleinere Arbeiten – hier ist eine Gefährdungsbeurteilung besonders wichtig
Hier fehlt es u. a. am Atemschutz, Augenschutz, Handschutz sowie an einer Unterlage für die Knie. Fraglich ist, ob die Stromversorgung über einen RCD mit IΔN≤ 30 mA erfolgt. Auf den Atemschutz konnte scheinbar wegen des Rauchens verzichtet werden.
Den vollständigen Artikel lesen Abonnenten in unserem Facharchiv
Mehr zum Thema Gefährdungsbeurteilung lesen Sie im neuen Elektropraktiker 03/2018
Hinweis: Seit 2015 gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

