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Zweipoliger Spannungsprüfer mit beschädigtem Knickschutz und abgeknickter Verbindungsleitung (Foto: BG ETEM)
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unfälle von Elektrofachkräften

Verbindungsleitung des Spannungsprüfers war bereits geknickt

11.03.2019

Unaufmerksamkeit in Kombination mit defektem Werkzeug kann zu Elektrounfällen führen.

Arbeitsauftrag: An eine Niederspannungs-Hauptverteilung sollte der Anschluss für ein weiteres Gebäude erfolgen. Für den An­schluss waren vier Kabel NYY-O bereits bis zur Schaltanlage ver­legt worden. Die beauftragte Firma sollte die drei Phasen­ und den PEN-Leiter an die Schaltzellen 5.1, 5.2, 6.1. sowie 6.2 der Hauptverteilung anschließen. Die Arbeiten sollten, wie vereinbart, im freigeschalteten Zustand aus­geführt werden. Der Schaltauftrag zur Freischaltung führte nur die Zellen 5.2, 6.1 sowie 6.2 auf. Der Fehler fiel zu diesem Zeitpunkt niemandem auf.

Unfallhergang: Bei Eintreffen der zwei externen Monteure infor­mierte der Projektleiter den Schaltberechtigten der Produk­tionsfirma und die zwei externen Monteure über die vorgesehenen Arbeiten. Daraufhin nahm der Schaltberechtigte die Freischaltung sowie die Sicherung gegen Wiedereinschalten gemäß dem Auftrag vor und übergab die Anlage. Die restlichen Sicherheitsregeln sollten die beiden erfahrenen Elektrofachkräfte selbst ausführen. Einer der Monteure wollte nun an der Vorderseite und der andere an der Rückseite der Schaltzellen das Feststellen der Spannungsfreiheit und das Erden und Kurz­schließen der Arbeitsstelle mit einer geeigneten Erdungs­ und Kurzschluss-Garnitur vornehmen. Der Monteur auf der Rückseite überprüfte seinen Spannungsprüfer – wie auch sein Kollege an der Vorderseite – mit einem Funktionstest. Dann prüfte er auf Span­nungsfreiheit und stellte an allen vier Schaltzellen keine Betriebs­spannung fest. Der am Gehäuse abgeknickten Verbindungsleitung und dem beschädigten Knickschutz (Bild) widmete er keine Auf­merksamkeit, die Funktionsprüfung verlief ja erfolgreich. Er legte dann die Erdungs­ und Kurzschluss-Garnitur in der Schaltzelle 5.1 ein, löste damit einen Kurzschluss aus und erlitt dadurch Ver­brennungen an Kopf, Hals und Oberkörper. Die flammhemmende Kleidung schützte ihn zum Glück vor weiteren Verbrennungen.

Unfallanalyse: Bei dem Unfall waren letztlich zwei Fehler ursächlich:1. Im Schaltauftrag wurde die Schaltzelle 5.1 vergessen, was nicht einmal den Beteiligten bei der vorangegangenen Besprechung auffiel.

2. Der Monteur nutzte zudem einen beschädigten zweipoligen Spannungsprüfer (§ 6 der BGV A31 und Abschn. 6.2 der EN 50110-100) – vgl. Bild. Hier steht er unmittelbar selbst in der Verantwor­tung. Das Bild zeigt den beschädigten Spannungsprüfer nach dem Unfall. Klar zu erkennen ist, dass der Knickschutz schon einige Zeit vor dem Unfall beschädigt war. Dies hielt offensichtlich den Monteur nicht davon ab, den Spannungsprüfer weiter zu benutzen. Welche gravierenden Folgen das haben kann, musste er leider selbst erfahren.

Autor: J. Jühling

1 Die ehemals gültige Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 wurde in die DGUV Vorschrift 3 umgewandelt.

Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.