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Geöffnete Klappe an der NS-Verteilung nach dem Lichtbogenereignis (Bild: BG ETEM)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen | Schaltanlagen | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Lichtbogenunfall bei Überprüfen des Drehfelds an einer Niederspannungs-Verteilung

05.03.2018

Ein vorhandener Mittelspannungstransformator sollte gegen einen neuen ausgetauscht werden. Beim Überprüfen des Drehfeldes an einer Niederspannungs-Verteilung ereignete sich ein Lichtbogenunfall.

Arbeitsauftrag. Eine Elektromontagefirma hatte den Auftrag, einen vorhandenen Mittelspannungstransformator gegen einen neuen auszutauschen. Des Weiteren waren die Verkabelungen zwischen Transformator und Mittelspannungsverteilung sowie zwischen Transformator und Niederspannungshauptverteilung zu erneuern. Nach Durchführen der fünf Sicherheitsregeln an der Arbeitsstelle war diese vom Auftraggeber an die Elektromontagefirma zu übergeben und nach Beendigen der erforderlichen Arbeiten war die Arbeitsstelle von der Elektromontagefirma an den Auftraggeber zurückzugeben. Danach waren die fünf Sicherheitsregeln durch den Auftraggeber zurückzunehmen und die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen. Unfallhergang. Nach dem Beendigen der Montagearbeiten gab der Arbeitsverantwortliche der Montagefirma die Anlage an den Anlagenverantwortlichen des Auftraggebers vor Ort zurück. Die Rücknahme der fünf Sicherheitsregeln erfolgte vorschriftsgemäß. Zuerst wurde die Mittelspannung zugeschalten und dort das Drehfeld überprüft. Danach sollte das korrekte Drehfeld auf der Niederspannungsseite getestet werden. Vom Hersteller der Niederspannungsanlage  war dafür eine Klappe an der Frontseite des Einspeisefeldes vorgesehen. Als der Arbeitsverantwortliche der Montagefirma diese Kappe nach unten öffnete, ereignete sich ein Lichtbogen, und er erlitt schwere Verbrennungen an Hand und Unterarm. Ein weiterer Mitarbeiter der Elektromontagefirma kam mit leichten Verbrennungen davon. Beide wurden zur stationären Behandlung  ins  Krankenhaus gebracht. Der Arbeitsverantwortliche war etwa ein Jahr arbeitsunfähig. Unfallanalyse. Die Unfalluntersuchung ergab, dass es beim Öffnen der Klappe zu
einem einpoligen Niederspannungslicht­bogen zwischen dem Kugelfestpunkt einer Phase und dem Schaltschrankgehäuse sowie der Klappe kam. Dieser weitete sich zu einem dreipoligen Lichtbogenereignis aus. Die Klappe, die zur Messung des Drehfeldes geöffnet wurde, war über eine isolierte Erdungsleitung an das Gehäuse der Niederspannungsschaltanlage  angeschlossen. Diese Erdung war so lang ausgeführt, dass sie den Kugelfestpunkt erreichen konnte. Wahrscheinlich wurde die Erdungsleitung beim wiederholten Öffnen und Schließen der Klappe während des langjährigen Betreibens der Anlage immer wieder zwischen Klappe und Schaltanlagengehäuse eingeklemmt und dadurch die Isolierung beschädigt. Am Unfalltag berührte die Erdungsleitung im Bereich der defekten Isolierung den Kugelfestpunkt und löste dadurch den Lichtbogen aus. Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche waren am Unfall schuldlos, denn das Ereignis wurde durch die unzureichende Montage der Erdungsleitung verursacht. Von wem diese falsche Montage zu verantworten ist, konnte aufgrund des langjährigen Betriebes der Anlage nicht mehr geklärt werden. Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung der Niederspannungshauptverteilung hätte jedoch bei der Sichtprüfung der Schutzleiteranschlüsse dieser Montagefehler auffallen  und  die  Verlegung entsprechend abgeändert werden müssen.

Autor: D. Rothweiler Dieses Unfallgeschehen aus dem Themenbereich Arbeitssicherheit wurde dem folgenden Artikel des Facharchivs entnommen. Bestellen Sie jetzt kostenlos eine Printausgabe des Elektropratikers!