Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Elektrotechnik
Unfall beim Reinigen einer NS-Verteilung
ep8/1999, 1 Seite
Betriebsanweisungen in der Sprache der Beschäftigten Beim Umgang mit Gefahrstoffen müssen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen erstellt und im Arbeitsbereich bekanntgemacht werden. Betriebsanweisungen informieren über die auftretenden Gefahren und die zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsrisiken festgelegten Maßnahmen. Oft sind ausländische Mitarbeiter mit mangelnden Deutschkenntnissen an derartigen Arbeitsplätzen beschäftigt. In diesen Fällen ist die Betriebsanweisung auch in einer Sprache abzufassen, die sie verstehen. Arbeiten z. B. an einer Anlage neben deutschen auch tamilische Frauen, die die deutsche Schriftsprache nur unvollkommen beherrschen, müssen die Betriebsanweisungen für die eingesetzten Gefahrstoffe zusätzlich auch in ihrer tamilischen Muttersprache ausgefertigt sein. Unfallauswertung Unfall beim Reinigen einer NS-Verteilung Eine Elektromontagefirma erhielt den Auftrag, die Schränke einer NS-Verteilungsanlage im freigeschalteten Zustand und teilweise unter Spannung stehend zu reinigen. Dazu sollten die in den Schränken vorhandenen Abdeckungen entfernt und die Anlage mit einem Industriestaubsauger mit aufgestecktem isolierenden Kunststoffrohr gereinigt werden. Der Arbeitsverantwortliche der Montagefirma gab vor Beginn der Arbeiten an den ausführenden Monteur nur Anweisungen für die Reinigung im freigeschalteten Zustand. Unfallhergang. Am Unfalltag wurden für eine Reihe von Schränken der NS-Verteilung vom Auftraggeber „zwingende Gründe“ geltend gemacht, die Anlage wegen der angeschlossenen Kunden nicht abzuschalten. Für die nun auszuführenden „Arbeiten unter Spannung“ wurden seitens des Monteurs keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen entsprechend des gewählten Arbeitsverfahrens und der am Arbeitsplatz möglichen Gefährdungen vorgenommen. Nachdem der Monteur am Unfalltag schon einige Schränke gereinigt hatte, trat plötzlich ein Störlichtbogen auf, der zu Verbrennungen 1. und 2. Grades an Gesicht, Händen und Armen führte. Unfallursache war vermutlich ein Drahtstück, daß bei der Montage in der NS-Verteilung verblieben war. Unfallauswertung. Auch für Reinigungsarbeiten an NS-Anlagen nach Pkt. 2, Tabelle 5 der VBG 4 sind die Anforderungen zum Arbeiten unter Spannung zu berücksichtigen. Entsprechend § 8 der VBG 4 ist bei diesen Arbeiten ein „ausreichender Schutz gegen eine Gefährdung ... durch Lichtbogenbildung sicherzustellen.“ Die Festlegung entsprechender Schutzmaßnahmen wurden durch den Arbeitsverantwortlichen versäumt. Erscheinen obige Reinigungsarbeiten im vorhinein auch als harmlos, so muß doch immer mit dem Auftreten eines Störlichtbogens gerechnet werden. Nicht ohne Grund wurde schon vor einiger Zeit in der Betriebsanleitung für eine NS-Reinigungsausrüstung, dessen Entwicklung in Zusammenarbeit mit der BG erfolgte, die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstungen Gesichtsschutzschirm und Schutzhandschuhe zum Schutz gegen Störlichtbogen vorgeschrieben (siehe Bild ). J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 8 695 Branche aktuell Bei Reinigungsarbeiten unter Spannung ist die persönliche Schutzausrüstung zu benutzen
Autor
- J. Jühling
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