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Elektrotechnik
Unfallauswertung - Lichtbogenunfall in einem 20-kV-Schaltfeld
ep8/2002, 1 Seite
zu seinem Kraftfahrzeug von einem PKW erfasst und erheblich verletzt worden. Das Landessozialgericht entschied, dass ein Arbeitsunfall vorgelegen hat. Zwar befand sich der Versicherte beim Kauf von Nahrungsmitteln für die Frühstückspause bei einer eigenwirtschaftlichen und damit unversicherten Tätigkeit. Zum Unfallzeitpunkt jedoch bewegte er sich aber bereits wieder im öffentlichen Straßenraum. Entscheidend war, ob der am Unfalltag gefahrene Weg nicht nur dem Besorgen von Nahrungsmitteln, sondern auch dem Erreichen des Arbeitsplatzes gedient hat. Dem Versicherten ist bei der Wahl des Weges nach dem Ort seiner Berufstätigkeit ein gewisser Entscheidungsspielraum zuzubilligen. Im konkreten Fall war der gefahrene Weg zwar nicht der unmittelbare und kürzeste, aber der Umweg war nach Überzeugung des Senats geringfügig gewesen. Die Wegstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte betrug unter Einschluss des Umwegs 5,4 km, während sie ohne Umweg 4,5 km betragen hätte. Das Landessozialgericht orientierte sich an früheren Entscheidungen, nach denen eine Verlängerung des kürzesten bzw. wirtschaftlichsten Weges von und zur Arbeitsstätte von bis zu 25 % als geringfügig gelten können. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verlängerung der Wegstrecke durch den Umweg noch weniger als 1 km beträgt. (s. a. Urteil LSG Nds. v. 20. 03. 2001 - L 9 - 3 U 237/00) Unfallauswertung Lichtbogenunfall in einem 20-kV-Schaltfeld Arbeitsauftrag: Ein Betriebsmeister eines EVU´s wurde mit Reinigungsarbeiten in einer 20-kV-Umspannanlage beauftragt. Er arbeitete allein und war somit auch Arbeitsverantwortlicher. Der Betriebsmeister hatte eine über 20-jährige Betriebserfahrung in dem EVU. Er wurde deshalb gleichzeitig als Aufsichtführender für parallel stattfindende Malerarbeiten im Sammelschienenbereich der Anlage eingesetzt. Unfallhergang: Der Betriebsmeister führte alle Schalthandlungen selbst aus, da er über eine Schaltberechtigung verfügte und die jeweiligen Schaltzustände der Anlage sehr gut kannte. Am Vormittag des Unfalltags reinigte er die Schaltfelder auf der Seite der Sammelschienen S2 unter Anwendung der 5 Sicherheitsregeln. Nach Beendigung der Arbeiten wurden die Sammelschienen S2 wieder ans Netz geschaltet und die Sammelschienen S1 freigeschaltet. Der Betriebsmeister begann dann die Reinigungsarbeiten im Bereich S1. Aus nicht geklärten Gründen begab er sich plötzlich von der freigeschalteten Sammelschiene S1 in ein Schaltfeld von S2. Vermutlich wollte er einen Fremdkörper entfernen. Durch eine Annäherung zu unter Spannung stehenden Teilen kam es zur Zündung eines Lichtbogens, der sich dann über alle Außenleiter erstreckte. Der Betriebsmeister erlitt schwere Verbrennungen an den Händen sowie im Kopf- und Halsbereich. Außerdem erlitt er eine Köperdurchströmung. Unfallanalyse: Der Grund, weshalb der Betriebsmeister plötzlich noch einmal ein nicht freigeschaltetes Schaltfeld der 20-kV-Anlage betrat, konnte nicht mehr ermittelt werden. Anzunehmen ist, dass er glaubte, einen ausreichenden Abstand zu den unter Spannung stehenden Teilen einhalten zu können. Letztlich unterschritt er aber die Abstände der Gefahrenzone (§ 6 BGV A 2). Bei 20 kV sind das immerhin 220 mm. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 8 631 Branche aktuell 20-kV-Schaltfeld nach einem Lichtbogenunfall
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Autor
- J. Jühling
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