Urteil: Datenschutz und angebliche Abmahngefahr bei WhatsApp
Spektakuläres Urteil zur Smartphone-Nutzung
Ein hessisches Familiengericht entschied, dass eine Mutter den Gebrauch von WhatsApp durch ihren Sohn aus Datenschutzgründen unterbinden und seine Smartphone-Nutzung kontrollieren muss – bis zum 18. Lebensjahr.
Das Urteil des Amtsgerichts in Bad Hersfeld ist zwar für andere Gerichte nicht bindend, könnte jedoch eine Signalwirkung entfalten. Vielen Nutzern wird erst jetzt bewusst, dass WhatsApp alle im Adressbuch gespeicherten Daten auswertet.
In Bad Hersfeld entschied ein Gericht nicht zum ersten Mal zu Ungunsten beteiligter Eltern und gegen WhatsApp. Schon im vergangenen Jahr musste ein Vater nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld den Messenger WhatsApp von den Smartphones seiner 10 und 15 Jahre alten Töchter löschen. Begründet wurde das Urteil mit dem Schutz vor sexueller Belästigung: Die Töchter hatten Sexnachrichten erhalten.
Auch in diesem Fall wurde der Vater zu einem umfangreichen Auflagenkatalog verpflichtet, den er bei der älteren Tochter bis zum Jahr 2018 und bei der jüngeren Tochter bis zum Jahr 2021 erfüllen muss.
Bild: netzpolitik.org

