Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Prüffristen für Anlagen besonderer Art
Immer wieder sind Betreiber mit der Frage nach der Festlegung der Prüffristen konfrontiert. Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung als auch die Unfallverhütungsvorschriften übertragen die Obliegenheit der Prüffristenermittlung auf den Betreiber. Er hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung diese festzulegen. Die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 enthält hierfür Tabellen, die dem Betreiber eine erste Orientierung geben.
[1] DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718): 2014-06 Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 7-718: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten.
[2] DGUV Vorschrift 3 DA: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Vorschrift 3, Durchführungsanweisungen, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. April 1997, aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005.
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