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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz

Brandschutz für den elektrischen Betriebsraum eines Wohnheims

ep6/2008, 1 Seite

Der elektrische Betriebsraum eines Studentenwohnheimes befindet sich im Keller. Gegenüber dem Treppenraum ist der Keller durch eine T-30-Tür abgeschlossen und bildet einen eigenen Brandabschnitt. Aufenthaltsräume gibt es in dem Keller nicht. Ist in einem solchen elektrischen Betriebsraum ein Feuerlöscher erforderlich? Müssen die Leitungsdurchführungen durch Wände, z. B. durch Wände des elektrischen Betriebsraums, innerhalb des Kellers geschottet werden?


514 LESERANFRAGEN Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 6 Zu berücksichtigen sind auch die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung [2]. Sie verpflichten den Arbeitgeber, also in diesem Fall den Kunden des Anfragenden, seine elektrischen Geräte von einer befähigten Person prüfen zu lassen. Darin heißt es: „§ 4 (3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nur benutzt werden, wenn sie ... für die vorgesehene Verwendung geeignet sind.“ Mit dem Prüfauftrag wurde dem Fragesteller als Elektrofachbetrieb/Elektrofachkraft diese Aufgabe übertragen und damit auch ein bestimmter Teil der Pflichten des Auftraggebers. Er hat somit durch das Prüfen dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber seinen Mitarbeitern pflichtgemäß sichere Geräte zur Verfügung stellen kann. Demnach muss also der Prüfer entscheiden, ob das jeweilige Gerät sicher ist und eingesetzt werden kann oder nicht. Bei dieser Entscheidung sowie bei der Auswahl der Prüfmethoden und Prüfverfahren, ebenso wie auch hinsichtlich der Notwendigkeit des Öffnens des Prüflings, ist die mit der Prüfung beauftragte Elektrofachkraft weisungsfrei. Die entsprechende Festlegung läßt sich in der TRBS 1203 [3] und auch in DIN VDE 1000-10 [4] finden. Im vorliegenden Fall hatte der Prüfer aufgrund der ungewöhnlich schlechten Messdaten und der geschilderten Erscheinungen schon von vornherein eigentlich nur die Möglichkeit, das Gerät zu beanstanden. Das Öffnen konnte somit nur dem Zweck dienen, auch die Ursache dieses Mangels zu erkennen oder - das ist ja nie auszuschließen - vielleicht doch mit einem geringen Aufwand den Schaden zu beheben. Zwingend nötig war es aus meiner Sicht nicht. Der Sicherheitsmangel musste nicht erst auf diese Weise geklärt werden, er war schon eindeutig zu erkennen. Ersatzforderung des Auftraggebers. Die Entscheidung, dass das Gerät nicht sicher ist und instand gesetzt werden muss, war unabhängig vom Öffnen richtig und erforderlich. Der Prüfer als fachlich befähigte, weisungsfreie Person hat seinem Auftraggeber gesagt, dass dessen Gerät „für die vorgesehene Verwendung nicht geeignet ist.“ Würde der Auftraggeber diese Entscheidung missachten und es weiterhin verwenden, wäre dies hochgradig fahrlässig. Insofern ist seine Forderung, ein defektes Gerät im ursprünglichen defekten Zustand zurück zu erhalten, um es doch noch irgendwie nutzen zu können, völlig absurd. Die Entscheidung des Prüfers hat die höchste Priorität. Fazit. Das Gerät sollte als „defekt“ gekennzeichnet und beispielsweise durch Verkleben des Steckers gebrauchsuntauglich gemacht werden. Der Prüfer sollte seine Entscheidung so dokumentieren, dass diese von dem Auftraggeber nicht übersehen werden kann. Literatur [1] DIN VDE 0701-0702 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte - Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit. [2] Betr Sich V - Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002. [3] TRBS 1203 - Technische Regel für Betriebssicherheit. [4] DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):1995-05 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. K. Bödeker Brandschutz für den elektrischen Betriebsraum eines Wohnheims ? Der elektrische Betriebsraum eines Studentenwohnheimes befindet sich im Keller. Gegenüber dem Treppenraum ist der Keller durch eine T-30-Tür abgeschlossen und bildet einen eigenen Brandabschnitt. Aufenthaltsräume gibt es in dem Keller nicht. Ist in einem solchen elektrischen Betriebsraum ein Feuerlöscher erforderlich? Müssen die Leitungsdurchführungen durch Wände, z. B. durch Wände des elektrischen Betriebsraums, innerhalb des Kellers geschottet werden? ! Feuerlöscher. In den geltenden Normen der Elektrotechnik wird für einen solchen elektrischen Betriebsraum ein Feuerlöscher nicht verlangt. Es kann aber durchaus sein, dass im Brandschutzkonzept für das Wohnheim oder in der Baugenehmigung ein Feuerlöscher verlangt wird. Deswegen sollten diese Unterlagen hinsichtlich derartiger Forderungen überprüft werden. Schotten von Leitungsdurchführungen. Das Studentenwohnheim fällt in den Geltungsbereich der „Baulichen Anlagen für Menschenansammlungen.“ Nach dem teilweisen Ersatz der DIN VDE 0108-1 (VDE 0108-1) [1] durch die DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718) [2] sind die brandschutztechnischen Forderungen an Räume für Verteiler in den VDE-Normen nicht mehr enthalten. Stattdessen wird auf das Baurecht verwiesen. Hiervon trifft für den beschriebenen Fall unter anderem die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten [3] zu, die allerdings nicht auf die Thematik der Anfrage eingeht. Dann wäre da noch die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie [4], die jedoch nur die Unterbringung von Verteilern in Rettungswegen beschreibt. Diese trifft aber im vorliegenden Fall auch nicht zu, weil die Kellergänge aufgrund des Fehlens von Aufenthaltsräumen keine Flucht-und Rettungswege sind. Auch für den Fall, dass die vom Anfragenden beschriebene Verteilung im Hausanschlussraum steht, also DIN 18012 [5], DIN VDE 0100-732 [6] sowie die TAB 2007 [7] gelten, finden sich in diesen Vorschriften keine zutreffenden brandschutztechnischen Forderungen. Fazit. Durchbrüche in den Wänden des Aufstellraums für den Verteiler der allgemeinen Stromversorgung bzw. für den Hausanschluss müssen nicht mit geprüften Schottungen versehen werden - hier genügt ein Verschluss mit Mörtel. Deckendurchbrüche sind allerdings zu schotten, da unterschiedliche Geschosse nach MLAR [4] als unterschiedliche Brandabschnitte gelten. Sollte in dem Wohnheim ein zentrales Sicherheitslichtgerät aufgestellt sein, dann muss dieses nach [4] in einem eigenen, nicht anderweitig genutzten Raum errichtet werden, dessen Wände und Decken mindestens F 30 aufweisen und demzufolge entsprechend zu schotten sind. Für die Tür wird T 30 verlangt. Literatur [1] DIN VDE 0108-1 (VDE 0108-1):1989-10 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen - Baurechtliche Regelungen. [2] DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718):2005-10 Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Teil 718: Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen. [3] MBeVO - Muster-Beherbergungsstättenverordnung in der Fassung vom Dezember 2000. [4] MLAR - Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie vom November 2005. [5] DIN 18012:2000-11 Haus-Anschlusseinrichtungen in Gebäuden - Raum- und Flächenbedarf - Planungsgrundlagen. [6] DIN VDE 0100-732 (VDE 0100-732):1995-07 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Teil 732: Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen. [7] TAB 2007:2007-11 - Mitteldeutsche Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. F. Schmidt Geeignete LS-Schalter für NYM-Leitungen ? Müssen bei Neuinstallationen mit Cu-Leitungen vom Typ NYM 3 · 1,5 mm2 unbedingt 16-A-Leitungsschutzschalter eingebaut werden oder ist es auch möglich, LS-Schalter für 10 A bzw. 13 A zu verwenden? ! Vorwegzunehmen ist, dass es keine Vorschrift gibt und auch nicht geben kann, in welcher der Bemessungsstrom für alle Anwendungen eines Leitungstyps festgelegt ist. Dafür sind die Anforderungen, die sich aus den unterschiedlichen Einsatzbedingungen ergeben, viel zu different. Folgende Punkte sind zu beachten: Der Bemessungsstrom In des LS-Schalters muss mindestens so groß sein wie der Betriebsstrom Ib, darf aber nicht größer sein als die zulässige Strombelastbarkeit der Leitung. LS-Schalter gehören zu den Überstrom-Schutzeinrichtungen. Sie müssen den Stromkreis bei unzulässig hohen Strömen unterbrechen, um Schäden an der zu schützenden Anlage durch Überlast und Kurzschluss auszuschließen. Der Schutz vor Überlast ist nach DIN VDE 0100-430 [1], Absch. 5.2 gewährleistet, wenn folgende Bedingung erfüllt wird: Ib In Iz. Die zulässige Strombelastbarkeit Iz hängt vom Aufbau der Leitung und den Umgebungsbedingungen ab. Die zulässige Strombelastbarkeit ist keinesfalls eine feste Größe. Sie ist vom Querschnitt der Leiter, der Zahl der stromführenden Adern und anderen spezifischen

Autor
  • F. Schmidt
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