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Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Prüffristen für Anlagen besonderer Art

Für die Ermittlung von Prüffristen ist neben den Vorschriften auch der gesunde Menschenverstand gefragt
ep1/2023, 2 Seiten

Immer wieder sind Betreiber mit der Frage nach der Festlegung der Prüffristen konfrontiert. Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung als auch die Unfallverhütungsvorschriften übertragen die Obliegenheit der Prüffristenermittlung auf den Betreiber. Er hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung diese festzulegen. Die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 enthält hierfür Tabellen, die dem Betreiber eine erste Orientierung geben.


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Autor
  • M. Fengel
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