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Zur Leseranfrage Prüfung von Leuchten einer Gemeinde

ep9/2017, 1 Seite

Bezüglich der Leseranfragen „Prüfung von Leuchten einer Gemeinde“ in der Ausgabe ep 06/17 bezieht sich der Autor u. a. auf die Prüffristenempfehlungen der DGUV Vorschrift 3. Für Einrichtungen des öffentlichen Dienstes ist jedoch die DGUV Vorschrift 4 anzuwenden. Vor dem Hintergrund, dass diese beiden Vorschriften inhaltlich fast identisch sind, mag sich das kleinlich anhören, doch bestehen gerade bei den Prüffristenempfehlungen wesentliche Unterschiede zwischen diesen Vorschriften. In Tabelle 1A der DGUV Vorschrift 4 wird z. B. nicht auf die Anlagen der Gruppe DIN VDE 0100-7xx verwiesen. Zudem existiert in Tabelle 1B (Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel) nicht die 3-Monats-Prüffrist für Baustellen oder die 2-%-Regelung (mit Ausnahme der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse). Stattdessen beziehen sich die Prüffristenempfehlungen der Tabelle 1B in der DGUV Vorschrift 4 auf die typischen im öffentlichen Dienst gegebenen Nutzungsbereiche (z. B. Feuerwehr, Schulen, Verwaltungen etc.). Die Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschrift 3 enthalten auch nicht die nachfolgende kleine, jedoch wesentliche Bemerkung: „Tabelle 1A beschreibt die Anforderungen an den Prüfer sowie die Art der Prüfung. Ferner enthält sie Richtwerte für die Prüfung unter normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Die Beurteilung der örtlichen Betriebs- und Umgebungsbedingungen obliegt der Elektrofachkraft und kann im Einzelfall zu anderen Prüffristen führen.“ Diese Bemerkung steht inzwischen aber etwas im Konflikt zur BetrSichV, der zufolge die Festlegung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen durch den Arbeitgeber festzulegen ist. Obwohl beide Vorschriften seit 1979 bestehen und Unternehmen wissen sollten, ob sie einer Berufsgenossenschaft (BG) oder einem Unfallversicherungsträger (UVT) der öffentlichen Hand angeschlossen sind, werde ich im Rahmen meiner Tätigkeit leider sehr häufig mit der Tatsache konfrontiert, dass „die falsche“ Vorschrift angewendet wird. Gänzlich vermisse ich einen Hinweis auf ggf. zu beachtende Regelungen des Baurechts.


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Autor
  • K. Callondann
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