Skip to main content 
Symbolbild (Foto: OscarStock/stock.adobe.com)
Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften

Leseranfrage

Potentialausgleich an Küchenverkleidungen

27.11.2018

Ist bei metallischen Küchenverkleidungen eine Erdung bzw. ein Potentialausgleich erforderlich?

Frage: In manchen privaten oder auch gewerblichen Küchen ist die Wandverkleidung über den Arbeitsflächen nicht gefliest, sondern großflächig in Edelstahl ausgeführt. Auf diesen Stahlflächen befinden sich die UP-Arbeitssteckdosen der Küchenzeilen, für die es kreisrunde Ausschnitte gibt, in denen die Steckdosen in den UP-Dosen montiert sind. Dabei liegt der metallische Tragring der Steckdosen großflächig auf der Stahlplatte auf. Wie ist diese Art der Installation zu bewerten? Ich halte diese Ausführung durchaus für gefährlich. Muss die metallische Wandverkleidung geerdet bzw. an den Potentialausgleich angeschlossen werden? Innerhalb der UP-Dose sind die elektrischen Leiter nur noch von ihrer Basisisolierung umgeben. Basisisolierte Leiter liegen also u. U. an der Tragkonstruktion und somit auch am Tragring der Steckdose an, welcher direkten Kontakt mit der Wandverkleidung hat. Kommt es bei der Installation zu einer Beschädigung oder durch Alterung zu einer Verschlechterung der Basisisolation, so würde Netzspannung über die Tragkonstruktion und dem Tragring an der Wandverkleidung anliegen. Dieser Zustand würde u. U. so lange bestehen, bis eine Person durch indirektes Berühren und Körperdurchströmung die RCD zum Auslösen bringt. Vorweg: Grundsätzlich gilt, dass an solchen leitfähigen Teilen, wie z. B. Rückwandverkleidungen aus Metall oder Metallflächen von Küchenmöbeln, der Anschluss eines Potentialausgleichsleiters (neuerdings zusätzlicher Schutzpotentialausgleichsleiter) nicht gefordert ist. Wohlgemerkt, das gilt für den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich. Ein Schutzleiteranschluss kann aber gefordert sein, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass basisisolierte Leiter in direkten Kontakt mit den leitfähigen Teilen kommen können und diese im Fehlerfalle (Isolationsfehler) unter Spannung geraten können. Physikalisch betrachtet hat der Anfragende aber Recht, d. h. durch unsachgerechte Errichtung könnten solche Metalloberflächen ein gefährliches Potential annehmen, wenn elektrische Betriebsmittel, wie z. B. Schaltereinsätze und Steckdoseneinsätze nur mit Basisschutz, d. h. ohne zusätzliche Maßnahmen, in diese Oberflächen eingebaut/integriert werden. Diese Gefahr kann dadurch reduziert werden, dass hierfür, wie in Möbeln allgemein gefordert, Hohlwanddosen verwendet werden. Entsprechende Vorgaben sind im Abschnitt 7.1 von DIN VDE 0100-724 (VDE 0100-724 [1] enthalten. Da bei Hohlwanddosen die Einsätze (z. B. Schalter, Steckdosen usw.) nicht mit Krallen in der Schalterdose befestigt werden dürfen, kann davon ausgegangen werden, dass die aktiven Leiter nicht gequetscht werden können und somit der Metallring eine Spannung nicht annehmen kann. Durch den Kragen an der Hohlwanddose – der für die Befestigung der Dose in der Oberfläche notwendig ist, auch wenn dieser sehr dünn ist – wird der Metallring nicht direkt auf der Metallfläche aufliegen können. Damit kann bei ordnungsgemäßer Errichtung eine Spannung – so sie ggf. dennoch am Metallring durch einen Isolationsfehler anstehen könnte – nicht auf die Metalloberfläche verschleppt werden. Man kann davon ausgehen, dass auch sonstige Isolationsfehler, bei ordnungsgemäßer Errichtung, zur Metalloberfläche nicht auftreten können. Auch wenn Möbel mit metallischer Oberfläche nicht explizit in DIN VDE 0100-724 (VDE 0100-724) [1] erwähnt werden, ist diese Norm für mich trotzdem zutreffend, d. h. für den Einbau in den Metalloberflächen müssen Hohlwanddosen verwendet werden. Damit ist allerdings das Problem noch nicht vollständig gelöst. Auch hierbei könnte bei unsachgemäßem Einbau eine Potentialverschleppung auftreten, die aber bei der geforderten Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [2] erkannt werden müsste. Dass im eingebauten Zustand eine solche Beschädigung auftritt, dürfte eher selten sein. Durch Alterung der Isolation – wie vom Anfragenden angeführt – sehe ich keine Gefahr, so lange diese Leiter nicht zu häufig bewegt werden. Das schließt nicht aus, dass ein elektrotechnischer Laie die Einsätze unsachgemäß auswechselt und damit eine Gefahr entstehen kann. Der Laie kann aber auch andere Fehler machen, die gefährlich sein können. Sollte aber ein „Isolationsfehler“ trotzdem auftreten, kann – wie auch vom Anfragenden angeführt – über den unter Spannung stehenden Metallring oder durch direkten Kontakt eines aktiven Leiters mit der Metalloberfläche ein gefährliches Potential auf die Metalloberfläche verschleppt werden, ohne dass dieser Fehler durch eine Schutzeinrichtung sofort abgeschaltet wird. Damit hat der Anfragende auch Recht, dass auch bei Verwendung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA dieser Fehler erst beim Berühren der Metalloberfläche durch einen Menschen zu einer Auslösung führen kann. Gerade das ist aber auch der Sinn und Zweck des zusätzlichen Schutzes durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA können auch beim Versagen des Schutzleiters, bzw. wenn ein Schutzleiter nicht vorhanden/unterbrochen ist, in den meisten Fällen noch wirksam sein. Siehe hierzu auch die Vorgaben im Abschnitt 415.1.1 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [3]. Das Verwenden von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom, der 30 mA nicht überschreitet, hat sich in Wechselstromsystemen als zusätzlicher Schutz beim Versagen von Vorkehrungen für den Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und/oder von Vorkehrungen für den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) oder bei Sorglosigkeit durch Benutzer bewährt. Das setzt aber voraus, dass die betreffenden Stromkreise durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt sind, was nur bei neueren Steckdosenstromkreisen der Fall sein dürfte, da erst in DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 [3] eine solche Forderung für neue Steckdosen, zumindest für Steckdosen bis 20 A im Innenbereich enthalten ist. Es empfiehlt sich daher, bei Einbau von elektrischen Betriebsmitteln, wie Schalter Steckdosen usw. in Metalloberflächen, unbedingt eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA, für den betreffenden Stromkreis vorzusehen. Aber auch unter Beachtung der DIN EN 50085-1 (VDE 0604-1) [4], insbesondere unter Beachtung von Abschnitt 9.5 „Berührungsschutz” von DIN EN 50085-1 (VDE 0604-1) [4], ergibt sich eine analoge Situation. In diesem Abschnitt ist folgendes festgelegt: „Berührbare leitfähige Teile des Elektroinstallationskanalsystems müssen 9.5.1 entsprechen [...].“ D. h.: „Berührbare leitfähige Teile des nach den Anweisungen des Herstellers installierten Elektroinstallationskanalsystems, die im Falle eines Isolationsfehlers Spannung führend werden können, müssen eine Einrichtung für eine zuverlässige Schutzleiterverbindung haben.” 9.5.2: „Berührbare leitfähige Teile brauchen keine Schutzleiterverbindung zu haben, wenn sie von Spannung führenden Teilen durch zusätzliche oder verstärkte Isolierungen in Form von Barrieren oder Auskleidungen getrennt sind, die so ausgeführt sein müssen, dass [...].” Auch hierbei geht man davon aus, dass eine Hohlwanddose diese Anforderungen erfüllt, sodass ein Schutzleiter nicht gefordert ist. Ein Schutzleiter wäre nur gefordert, wenn in dem leitfähigen Elektroinstallationskanal basisisolierte Leiter direkt verlegt werden würden. Allerdings gehe ich davon aus, dass es metallische Möbel-Oberflächen bzw. Rückwandverkleidungen, die einen Schutzleiteranschluss haben, nicht gibt und auch nicht geben wird. Darüber hinaus würde ich den Anschluss eines Schutzleiters an solchen Metalloberflächen für äußerst problematisch und kaum durchführbar betrachten. Fazit: Das Verwenden von Hohlwanddosen und ein sachgerechtes Errichten können die Gefahren der Potentialverschleppung vermeiden. Am sinnvollsten wäre es aber, wenn alle Metallringe von Einsätzen in die Schutzleiterschutzmaßnahmen mit einbezogen werden würden. Für Steckdosen gibt es bereits einen Hersteller, bei dem der Metallring bzw. die metallischen Konstruktionsteile mit dem Schutzleiter verbunden sind. Literatur:
[1] DIN VDE 0100-724 DIN 57100-724 (VDE 0100-724):1980-06 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V; Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z. B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung.
[2] DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen.
[3] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.
[4] DIN EN 50085-1 (VDE 0604-1):2014-05 Elektroinstallationskanalsysteme für elektrische Installationen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen. Autor: W. Hörmann Dieser Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.