Planung von Elektroanlagen (Teil 5)
Neues Beiblatt 5 zur DIN VDE 0100 – Zulässige Längen von Kabeln (5.1)
In der letzten Folge beschäftigte sich unser Fachautor, Dipl.-Ing. Karl-Heinz Kny neben inhaltlichen Konkretisierungen und Präzisierungen in der überarbeiteten VDE 0102-0 insbesondere mit der Veränderung des Spannungsfaktors zur Berechnung kleinster Kurzschlussströme. In der heutigen Folge geht es um zulässige Längen von Kabeln gemäß dem neuen Beiblatt 5 zur DIN VDE 0100.
- Bestimmung der Leitertemperatur am Ende der Fehlerzeit;
- Ermittlung der Grenzlängen für den Spannungsfall sowie
- vereinfachte Herangehensweise zur Überprüfung der Selektivität.
Abschalten von Fehlerströmen zum Schutz in NS-Anlagen
Überstromschutzeinrichtungen lösen aus, wenn der Fehlerstrom größer ist als der Auslösestrom der Schutzeinrichtung.Damit sowohl der Schutz gegen elektrischen Schlag als auch der Schutz bei Kurzschluss durch rechtzeitiges Abschalten gewährleistet sind, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Fehlerstrom mindestens so groß ist wie der erforderliche Abschaltstrom:
lFehler≥lerforderlicher Abschaltstrom (1)
In Endstromkreisen ist der maßgebliche Fehlerstrom lFehler der kleinste einpolige Kurzschlussstrom lk min, der entweder berechnet oder mit der gemessenen Schleifenimpedanz ermittelt wird.
Der erforderliche Abschaltstromlerf ist die Angabe der Stromhöhe, die bei einer bestimmten Schutzeinrichtung zur Abschaltung führt, bevor ein Mensch einen elektrischen Schlag erfährt oder ein Kabel/eine Leitung zu sehr erwärmt wird. Zur rechtzeitigen Unterbrechung muss der Fehlerstrom führen, der infolge eines Körper- oder einen Leiterkurzschlusses auftritt. In Endstromkreisen ist es der kleinste einpolige Kurzschlussstrom lk min. Er muss mindestens so groß sein wie der (Kurzschluss)-Abschaltstrom lk erf:
lk min≥ lk erf(2)
ll
