Skip to main content 
Keine Angst, liebe Kinder, Onkel Donald ist nicht in der Nähe. Aus diesem Piephahn kommt nur Wasser (Bild: Myrabella, Lizenz: CC-BY SA 3.0)
Sonstige Bereiche | Elektromobilität

Was sonst noch geschah

Kurzschluss – Der Wochenrückblick

14.01.2017

Die schönsten Ereignisse der Woche – von Dobrindt, Schmuddelsex, beleidigten Journalisten, dem fiktiven Staat San Escobar, einer Nonsensklage und der Extrem-Akustik in der Elbphilharmonie.

Seiten

Facebook-Fans müssen mal wieder tapfer sein. Mark Zuckerberg hat eine neue Quelle für seinen Geldspeicher angebohrt. Videos können in Zukunft nach 20 Sekunden für Werbung unterbrochen werden.

Bisher führt die ungeliebte Werbung zum Beginn der Videos oft zum sofortigen Wegklicken. Mit dem neuen Werbeformat hofft Facebook, die User mit 20 Sekunden Handlung soweit anzufüttern, dass sie auch den Rest sehen wollen und die Werbung erdulden.

Die Videos müssen mindestens 90 Sekunden, die Werbung darf maximal 15 Sekunden lang sein. Auch einen Namen gibt es schon für die neue Werbeform: Mid-Roll Ads.

Reine Symbolik, was der User denkt. Zuckerberg macht trotzdem, was er will. 

Neues von der E-Auto-Front: Der Fahrdienst der Bundesregierung kauft Elektroautos. Exakt fünf E-Autos wurden bestellt. Wir wiederholen die spektakuläre Zahl: Fünf.

Die anderen 95 Dienstfahrzeuge nageln weiterhin mit Diesel oder klopfen mit Benzin. Und obwohl die E-Auto-Abstinenz der Regierung nicht gerade ein Vorbild fürs E-Auto-skeptische Volk ist, machte Umweltministerin Hendricks einen ihrer tollen Vorschläge. Sie möchte eine Elektroquote für Hersteller.

Dieser Vorschlag landet vermutlich dort, wo viele andere Vorschläge von Frau Hendricks schon liegen: in der Ablage. Der VDA und Sigmar Gabriel werden es schon richten.

Gilt eine Ladesäule als Parkplatz für E-Autos? Mit dieser absurd klingenden Frage musste sich die Justiz beschäftigen. Ein Autofahrer wurde kostenpflichtig abgeschleppt, weil er in einer Privatstraße vor einer Ladesäule parkte, ohne zu laden. Gegen die Rechnung von 150 Euro zog der Fahrer vor Gericht.

Die Ladesäule war mit zwei Schildern versehen: "Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" und "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei".

Weil sein Stecker nicht an die Ladesäule passte und eine zweite Säule mit passendem Anschluss belegt war, parkte er vor der freien Säule. Das Gericht verurteilte ihn zur Zahlung der Abschleppgebühren, der Fahrer geht in Berufung. Fortsetzung folgt.

Um den Ladevorgang zu vereinfachen, wird seit einiger Zeit mit drahtlosen Systemen experimentiert. Auch Qualcomm ist dabei und stelle (wieder mal) eine Ladestation vor, die ein drahtloses Laden von geparkten E-Autos ermöglicht.

Drei Plattformen mit je 3,7 kW, 7,4 kW und 22 kW laden E- und Hybridautos, sobald sie auf dem Parkplatz stehen. Qualcomm gibt ca. 10 Prozent Verlust an, beispielsweise 7,4 kW Eingangsleistung und 6,6 kW Ausgangsleistung.


Seiten

Autor
Name: Jürgen Winkler